„Wohnungsgenossenschaften sind Renditebringer“, „Genossenschaften sind kein Renditemodell“. Immer wieder diskutiert die Finanzpresse, ob sich Genossenschaften als Geldanlage eignen. Wir die wichtigsten Informationen fassen zusammen: Wie funktionieren Genossenschaften und was sind ihre Vor- und Nachteile für Kapitalanleger? Welche Folgen hatte die Corona-Krise bislang für Genossenschaften?
Genossenschaften sind freiwillige Vereinigungen von Personen, welche die gemeinsamen Interessen der Mitglieder fördern sollen.
Es handelt sich um lose Zusammenschlüsse, welche nur mit wenigen Verpflichtungen einhergehen. Die Gründung einer Genossenschaft bietet sich an, wenn Einzelne ein wirtschaftliches Ziel nur gemeinsam erreichen können und dabei aber möglichst unabhängig voneinander bleiben möchten.
Beispiele für gemeinsame Interessen, welche häufig mit Genossenschaften verfolgt werden, sind:
Die Mitglieder stellen Kapital zur Verfügung und erhalten dafür ein Mitbestimmungsrecht bei allen wichtigen Entscheidungen bezüglich der Ausrichtung und dem Geschäftszweck der Genossenschaft. In jährlichen General- oder Vertreterversammlungen wird ein Aufsichtsrat gewählt, welcher den Vorstand der Genossenschaft beaufsichtigt.
Aus den Gewinnen der Genossenschaft kann eine jährliche Dividende ausgezahlt werden, welche Mitglieder anteilig für ihre Genossenschaftsanteile erhalten. Wie bei Aktien ist die Dividende nicht garantiert und kann unabhängig von der wirtschaftlichen Situation einer Genossenschaft ausgesetzt werden.
Wenn Genossenschaften als Geldanlage diskutiert werden, stehen meist Baugenossenschaften und Genossenschaftsbanken im Vordergrund.
HinweisHeute gibt es rund 7.600 Genossenschaften mit insgesamt mehr als Millionen Mitgliedern in Deutschland.
Bekannte Beispiele, welche meist gar nicht als Genossenschaften wahrgenommen werden, sind die Einzelhandelsgenossenschaften Edeka und Rewe, die Volks- und Raiffeisenbanken sowie „die tageszeitung (taz)“.
Die Kosten für Anteile variieren von Genossenschaft zu Genossenschaft und können von niedrigen zwei- bis zu vierstelligen Eurobeträgen reichen.
Dazu können noch Nebenkosten kommen, wie beispielsweise:
Die Aufnahme von Mitgliedern kann an weitere Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise:
Viele Baugenossenschaften und Genossenschaftsbanken zahlten ihren Mitgliedern in den letzten Jahren 1-4 % p.a. auf die Summe ihrer Genossenschaftsanteile (Quelle: Tagesgeldvergleich.net).
Außerdem geben Genossenschaften Anleger*Innen die Möglichkeit, soziale und ökologische Ziele zu verfolgen. Beispielweise können sie Anteilseigener*innen der GLS Bank werden und so die Kreditvergabe für nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern.
Um an einer Genossenschaft teilzuhaben, müssen Anleger*Innen einen Mitgliedsantrag einreichen und einen oder mehrere Anteile zeichnen.
Für die Zahlung des Anteilspreises stehen häufig Zahlungspläne, Einmalzahlungen und Sparplänezur Verfügung.
Die Anzahl der Anteile, die ein einzelne Anleger*Innen zeichnen können, ist meist begrenzt, um die demokratische Natur von Genossenschaften nicht zu gefährden.
Genossenschaftsmitgliedschaften haben Kündigungsfristen, die von drei Monaten bis zu mehreren Jahren reichen können.
Genossenschaften haben generell ein gutes Renommee und eine sehr niedrige Insolvenzwahrscheinlichkeit (laut einer Analyse der Gesellschaft Creditreform lag lag der Anteil von Genossenschaften am Insolvenzgeschehen in Deutschland 2020 und 2021 bei jeweils 0,1 %).
Trotzdem warnen der deutsche Genossenschaftsverband und die Stiftung Warentest vor unseriösen Trittbrettfahrern, die den guten Ruf von Genossenschaften für betrügerische Aktivitäten missbrauchen möchten. In der Regel haben sie dabei Kapitalanleger*Innen im Visier.
Um vertrauenswürdige Genossenschaften zu erkennen, gibt der deutsche Genossenschaftsverband sieben Kriterien an:
Immer wieder weisen Genossenschaftsvertreter*Innen darauf hin, dass die Krise auch als Chance für das Genossenschaftsmodell betrachtet werden kann. Globale Lieferketten-Probleme könnten zu einer höheren Wertschätzung für regionale Produkte und Dienstleistungen führen.
Es gibt keinen übergreifenden Vergleich aller Genossenschaften. Um eine passende Genossenschaft zu finden, ist deshalb etwas Recherchearbeit notwendig. Folgende Listen können dabei hilfreich sein:
Genossenschaftsanteile unterliegen generell keiner Einlagensicherung (Ausnahme sind einige Wohnungsgenossenschaften, welche explizit Sparprodukte anbieten. Hier haftet der Selbsthilfefonds des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen).
Anteilseigner*Innen tragen das volle Geschäftsrisiko und können im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft ihr Kapital verlieren.
HinweisLaut dem Genossenschaftsgesetz gibt es Nachschusspflichten für Mitglieder, wenn im Falle einer Insolvenz nicht genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Gläubiger*Innen zu befrieden. Um das zu verhindern, müssen Genossenschaften eine Nachschusspflicht in ihrer Satzung ganz oder teilweise ausschließen.
Es kann zu dem der Fall sein, dass Mitglieder nicht nur mit dem bislang eingezahlten Kapital, sondern mit der vollen vereinbarten Summe der Genossenschaftsanteile haften. Wenn Ratenzahlungen für die Anteile festgelegt wurden, müssen Anleger*Innen diese dann weiterhin leisten, wenn die Genossenschaft insolvent ist.
Genossenschaftsanteile sind also prinzipiell kein Sparprodukt, sondern unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Verlustrisiken.
Chancen
Risken
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