So manche Kapitalanlage klingt zu gut, um wahr zu sein - und ist es am Ende auch.Schneeballsysteme sind eine der größten Gefahren für Kapitalanleger/innen. Wir erklären ihre Funktionsweise und typische Warnsignale.
Schneeballsysteme sind Geschäftsmodelle, bei denen vermeintliche Gewinne in erster Linie durch Gebühren und/oder Investitionen neuer Kunden generiert werden.
Meist findet dabei kaum wirtschaftliche Wertschöpfung statt. Das bedeutet: Der Großteil des Kapitals, das in ein Schneeballsystem fließt, wird nicht zur Produktion von Waren oder Dienstleistungen verwendet. Er wird unmittelbar als „Rendite“ oder „Löhne“ an die Kunden oder Mitglieder des Schneeballsystems ausgezahlt.
Damit ein Kunde oder eine Kundin die eigene Einlage mit Gewinn zurückerhalten kann, müssen mehrere neue Kundinnen und Kunden angeworben werden. Das System muss ständig exponentiell größer werden, wie ein den Berg hinabrollender Schneeball. Da jeder Markt begrenzt ist, ist die Insolvenz eines Schneeballsystems vorprogrammiert.
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Das lässt sich mit einem vereinfachten Rechenbeispiel veranschaulichen. Wenn drei neue Kunden oder Kundinnen angeworben werden müssen, um einen Bestandskunden oder eine Bestandskundin auszuzahlen, dann muss jede neue Generation wie folgt wachsen, damit die vorhergehende Generation bedient werden kannA:
Anleger-Generation | Mindestanzahl Neukunden/Neukundinnen | Gesamtanzahl Kunden/Kundinnen |
---|---|---|
1. Generation | 3 | 3 |
2. Generation | 9 | 12 |
3. Generation | 27 | 39 |
4. Generation | 81 | 120 |
5. Generation | 243 | 363 |
6. Generation | 729 | 1092 |
7. Generation | 2187 | 3279 |
8. Generation | 6561 | 9840 |
9. Generation | 19683 | 29523 |
10. Generation | 59049 | 88572 |
Aus diesem Grund sind viele Schneeballsysteme auf Betrug angewiesen. Bei der Vermarktung werden ausgeklügelte Geschäftsmodelle angepriesen, die in Wahrheit nicht umgesetzt werden oder wirtschaftlich gar nicht tragfähig sind.
Nicht selten sind Schneeballsysteme auf Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger ausgerichtet. Dann werden geniale Investment-Systeme beworben, die in kurzer Zeit überdurchschnittliche Renditen erwirtschaften können. Jedoch wird nur ein kleiner Teil der Investitionen tatsächlich in Anlageobjekte investiert. Mit dem Rest werden die ersten Anleger/innen ausbezahlt, um eine werbewirksame „Erfolgsbilanz“ aufzubauen.
Doch Vorsicht: Nicht jedes Schneeballsystem startet als Betrugsmasche. Fälle wie der Anlageskandal um die Container-Investmentgesellschaft „P&R“ haben gezeigt, dass auch lang etablierte Investment-Modelle zu einem Schneeballsystem umgewandelt werden können.
P&R war über 30 Jahre legitim aktiv, bevor sein Geschäftsmodell unwirtschaftlich wurde und die Veruntreuung von Geldern begann.
Ein makelloser „Track Record“ alleine ist daher kein Kriterium, um ein Schneeballsystem auszuschließen. Selbst Anbieter/innen, die von Beginn ein betrügerisches Schneeballsystem aufbauen, zahlen teilweise bis zum Zusammenbruch zuverlässig die Renditen. Hier gilt, wie generell bei der Kapitalanlage: „Vergangenheitsdaten sind kein starker Indikator für zukünftige Entwicklungen.“
Ja. Schneeballsysteme sind in vielen Ländern illegal, darunter auch Deutschland. Nach § 16 Abs. 2 UWG können Personen, die für ein solches System werben, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belangt werden.
Jedoch ist nicht alles verboten, was wie ein Schneeballsystem aussieht! Sogenanntes „Multi-Level-Marketing“ mit pyramidenförmiger Vertriebsstruktur kann legal sein, wenn werthaltige Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Darunter fallen beispielsweise Strukturvertriebe im Finanzbereich.
Ein illegales Schneeballsystem zeichnet sich dadurch aus, dass es (fast) ausschließlich durch Beiträge seiner „Mitglieder“ Geld erwirtschaftet und kaum Wertschöpfung stattfindet. Darunter fallen auch sogenannte „Herz- und Schenkkreise“ – esoterisch angehauchte „Geber-Gemeinschaften“, bei denen das Fehlen von Wertschöpfung transparent ist. Wer ein solches System empfiehlt, muss tendenziell mit härteren Konsequenzen rechnen wie jemand, der es im Glauben an ein nicht existierendes Geschäftsmodell tut.
Für Anlegerinnen und Anleger gibt es mehrere gute Gründe, von einem Schneeballsystem die Finger zu lassen. Diese sind brandgefährlich und können neben einem Vermögensschaden eine große Menge an persönlichem Aufwand und Stress mit sich bringen, nachdem sie „geplatzt“ sind.
Wie im vorherigen Absatz dargelegt, sind Schneeballsysteme verboten. Wer sich wissentlich beteiligt, muss mit strengen Konsequenzen rechnen.
Im Insolvenzfall drohen hohe Verluste bei bestehenden Einlagen, denn den Investments der Anlegerinnen und Anleger steht kein adäquater Gegenwert gegenüber. Praktisch gesehen heißt das: Es gibt kaum Insolvenzmasse, die verteilt werden kann.
Eine Sicherungsinstanz, die die Opfer von Betrugsfällen entschädigt, gibt es nicht. Eventuell besteht die Möglichkeit, die Verantwortlichen sowie Anlagevermittler juristisch zu belangen. Ob bei diesen genug Vermögen vorhanden ist, um den Schaden auszugleichen, ist jedoch ungewiss.
Ein weiteres großes Risiko ist die Instabilität von Schneeballsystemen. Wann ein System genau zusammenbricht, ist kaum vorhersehbar.
Sein Untergang kann durch völlig unvorhergesehene Faktoren ins Rollen gebracht werden. So kann ein Ereignis wie die Corona-Pandemie dazu führen, dass viele Mitglieder ihr Geld abziehen möchten und die Insolvenz deutlich früher auftritt.
Auf jeden Fall ist der Kollaps langfristig sicher, weil die Mitgliederanzahl immer stärker wachsen müsste, damit das System seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann.
Es gibt eine zynische Redensart, wonach sich mit Schneeballsystemen gute Renditen erzielen lassen… Wenn man nur rechtzeitig aussteigen kann. Selbst diese Weisheit verliert jedoch zunehmend an Gültigkeit.
Häufig kontaktieren Insolvenzverwalter jene Anlegerinnen und Anleger, die bis zu vier Jahre vor der Insolvenz Auszahlungen von einem Schneeballsystem erhalten haben, und fordern diese zurück.
Da die Auszahlungen nicht rechtmäßigt erwirtschaftet wurden, werden Sie als Geschenke und unentgeltliche Leistungen des Emittenten gewertet. Nach § 134 der Insolvenzordnung können Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterinnen diese zurückfordern – und müssen das auch, wenn sie sich nicht rechtlich angreifbar gegenüber den anderen Anlegerinnen und Anlegern machen wollen.
Ob die Rückforderung rechtens ist, muss gegebenenfalls gerichtlich entschieden werden.
Nicht zuletzt müssen geprellte Anleger und Anlegerinnen auch das Finanzamt in Betracht ziehen. „Scheingewinne“ sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes generell steuerpflichtig, sodass Anlegerinnen und Anleger im Schadensfall nicht einfach Ihre geleisteten Steuern zurückverlangen können.
Gleichzeitig könnten steuerliche Vorteile, die „unbegründet“ vergeben wurden, zurückgefordert werden. So kauften beim Anbieter P&R tausende Anlegerinnen und Anleger einen Container und profitierten von einer steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AFA) auf das Anlageobjekt.
Bis 2018 ein Fiasko über sie hereinbrach: P&R war insolvent und entpuppte sich als Schneeballsystem, das aus einem gescheiterten legitimen Geschäftsmodell gewachsen war. Mehr als die Hälfte der verkauften Container existierte nur auf dem Papier.
Infolgedessen forderten viele Finanzämter Belege für die Existenz einzelner Container, welche die geprellten Anlegerinnen und Anleger meist nicht vorbringen könnten. Schnell wurden Befürchtungen laut, dass die AFA -Steuerermäßigungen zurückgefördert werden könnten.
Leider ist es schwer, ein gut konstruiertes Schneeballsystem zu identifizieren. Die folgenden Kriterien können auf ein unseriöses Geschäftsmodell hindeuten, aber keine Gewissheit bieten. Diese erhalten Anlegerinnen und Anleger in der Regel erst dann, wenn es zu spät und das System geplatzt ist.
Ein Anbieter lockt mit hohen Renditen. Woher diese im aktuellen Niedrigzinsumfeld kommen, erklärt er jedoch nicht. Vielleicht ist nebulös von einem „innovativen System“ die Rede, das jedoch nicht genau dargelegt wird. Alternativ ist es möglich, dass zwar eine Prognoserechnung vorhanden ist, die aber auf unrealistischen Zahlen basiert.
So boten (mittlerweile Insolvente) Goldanbieter einen „Bonus“ dafür, das Edelmetall selbst einzulagern. Zusätzlich garantierten sie, es zu Konditionen über dem Marktpreis zurückzukaufen. Eingelagertes Gold erwirtschaftet keine Gewinne – daher war es hoch fraglich, mit welchen Erlösen diese hochattraktiven Konditionen finanziert werden sollten.
Ein Produkt, dass die marktüblichen Renditechancen deutlich übertrifft, ist erklärungsbedürftig. Viele Schneeballsysteme versuchen, mit einer eingängigen „Story“ Begeisterung zu wecken und kritische Impulse zu besänftigen.
Im Fokus stehen dabei oft einfache und plausible Zusammenhänge, wie beispielsweise:
Auch ethische und ökologische Appelle können hierbei eine Rolle spielen. Eine attraktive Rendite erzielen und dabei nachhaltige Energien fördern – wer will das nicht?
Manchmal wird die „Exklusivität“ des Angebots betont. Bis jetzt kennen nur wenige Anlegerinnen und Anleger das geniale Konzept. Wenn es sich herumgesprochen hat, wird es zu spät sein. Eine vergleichbare Chance kommt so bald nicht wieder.
Im Nachhinein stellt sich die fantastische Geschichte nur leider als Schall und Rauch heraus. Der plausible Zusammenhang war völlig übersimplifiziert, und den zukunftsweisenden Algorithmus hat es nie gegeben. Eine gute Idee reicht nicht, um den ehernen Zusammenhang von Risiko und Rendite auf den Kopf zu stellen.
Eine alte Faustformel namens „das magische Dreieck der Geldanlage“ besagt, dass attraktive Renditen nicht ohne Risiken zu haben sind.
Die Betreiber /Betreiberinnen von Schneeballsystemen haben jedoch kein Interesse daran, dass das Risiko-Rendite-Verhältnis ihres Produktes kritisch durchdacht wird. Wenn man das gesamte Ausmaß der Risiken betrachtet, ist eine Investition alles andere als rentabel.
Viele Schneeballsysteme versuchen deshalb, unerfahrene und unkritische Anleger/Anlegerinnen zu begeistern. Die Chancen werden aggressiv beworben; die Risiken werden elegant ausgelassen oder als „rein theoretisch“ abgetan. Das Produkt klingt „zu gut, um wahr zu sein“ –und ist es selbstverständlich auch. Trotzdem besteht die starke Versuchung, sich einen „seltenen Deal“ nicht entgehen zu lassen.
Wer ein Vermögen breit auf unterschiedliche Asset-Klassen streut, wird früher oder später auch Verluste bei einzelnen Posten erleiden. Die Rendite schwankt im Laufe der Zeit.
Unseriöse Vermögensverwalter wie Bernard Madoff dagegen versprechen ihren Kunden/Kundinnen gerne sichere und gleichbleibend hohe Renditen, um einen Anschein von Zuverlässigkeit aufzubauen.
Schneeballsysteme sind meist auf schnelles Wachstum angelegt und fahren dafür alle Geschütze auf. Beispielsweise sind Zeitdruck, unerbetene Zuschriften und aufdringliche Anrufe bekannte Mittel zur schnellen Neukundengewinnung.
Achtung: Nicht in jedem Fall sind Schneeballsysteme auf aggressive Werbung angewiesen. Der berühmte Anlagebetrüger Bernhard Madoff beispielsweise schuf Vertrauen, indem er sich mit dem Anschein höchster Exklusivität gab und viele Anlegerinnen und Anleger nur „auf Empfehlung hin“ akzeptierte.
Manche Schneeballsysteme bieten „Tests“ mit kleinen Summen an. Mit einer möglichst geringen Einstiegshürde sollen Interessenten und Interessentinnen dazu bewegt werden, ihre kritischen Hemmungen zu überwinden und es „einfach einmal zu versuchen“.
Vielleicht läuft der Test überwältigend gut, vielleicht werden zeitnah Nachschüsse gefordert. Das Ziel ist jedoch immer das Gleiche: Eine möglichst große Summe an Folgeinvestments zu generieren.
Eine Wiederanlage vorzuschlagen, ist an sich legitim. Wenn ein Anbieter dies jedoch aufdringlich bewirbt oder sogar fordert, ist höchste Vorsicht geboten.
Unternehmen mit betrügerischen Absichten werden gerne im Ausland registriert, um die deutsche Impressumspflicht auf der Website zu umgehen und sich den deutschen Behörden zu entziehen.
Für Betroffene ist es dann besonders schwer, ihre Rechte durchzusetzen.
Generell können Schneeballsysteme mit fast allen Assets aufgebaut werden, für die es keinen geregelten und transparenten Markt gibt.
Das betrifft beispielsweise digitale Assets wie Zertifikate und Kryptowährungen, aber auch Sachwerte, die nicht von den Anlegerinnen und Anlegern selbst gelagert werden. In letzteren Fall werben die Anbieter vielleicht sogar mit der vermeintlichen „Sicherheit“, die in Sachwert mit sich bringt (beispielsweise bei Goldbarren).
Wenn Anlegerinnen und Anleger ein dubioses Angebot erhalten oder an einem bestehenden Investment zweifeln, haben sie mehrere Möglichkeiten:
Zunächst können sie prüfen, ob andere Kunden im Internet einen ähnlichen Verdacht diskutiert haben oder der Anbieter bereits auf einer Warnliste eingetragen ist.
Darüber hinaus gibt es mehrere Hilfs- und Beratungsangebote. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) bietet die Möglichkeit, sich über Anbieter zu beschweren und eventuell eine Schlichtung einzuleiten, wenn es zu Streitigkeiten mit einem Anbieter kommt.
Die lokalen Verbraucherzentralen bieten ebenfalls die Möglichkeit, eine Beschwerde über den Anbieter einzureichen und gegebenenfalls (kostenpflichtige) Beratung zu erhalten.
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