Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Marketingmitteilung

Häufige Fragen & Antworten

Fragen zu Chancen & Risiken

    Was passiert, wenn die Plattform nicht die komplette Zielsumme einsammelt?

    Beim Crowdinvesting

    Bevor ein Projekt auf die Plattform kommt, wird es im Detail analysiert und auch die Höhe des möglichen Fundings diskutiert. In der Regel wird eine „Mindestabnahmesumme“ festgelegt, die unter dem Funding-Limit liegt (d.h. der Summe, die maximal eingesammelt werden kann).

    Sofern die Mindestabnahmesumme nicht komplett erreicht wird, so hat der Projektentwickler die Wahl, entweder den tatsächlich über die Plattform eingesammelten Betrag abzunehmen oder das Darlehen nicht abzurufen.

    Wird der tatsächlich eingesammelte Betrag in Anspruch genommen, so ändert sich für Sie als Anleger*in nichts, außer dass der Anteil des Mezzanine-Darlehens am Gesamtprojekt geringer ist und somit auch Ihr Risiko reduziert wird.

    Sofern das Darlehen vom Entwickler am Ende der Fundingdauer nicht abgerufen wird, erhalten Sie Ihre Einzahlung zurück, inklusive einer Bereitstellungsgebühr für den Zeitraum von Eingang der Zahlung beim Treuhänder bis Rückzahlung.

     

    Bei alternativen Investmentfonds

    zinsbaustein.de ist in der Regel nur einer von mehreren Vertriebspartner*innen. Deshalb muss das geplante Eigenkapital eines Fonds nicht alleine von zinsbaustein.de eingesammelt werden.

    Was passiert, wenn alle Vertriebspartner*innen zusammen nicht genügend Eigenkapital einwerben, hängt vom jeweiligen AIF und den dortigen vertraglichen Grundlagen ab. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt zum jeweiligen Produkt.

    Welche Risiken beinhalten Nachrangdarlehen?

    Wie andere Anlageformen auch, ist das Nachrangdarlehen verschiedenen Risiken ausgesetzt.

    Ein Nachrangdarlehen ist ein ungesichertes Darlehen, d.h. der Nachrangdarlehensgeber erhält keine Sicherheiten in Form von Grundschulden, Sicherungsabtretungen, Garantien o.ä.. Darüber hinaus nimmt das Nachrangdarlehen im Rahmen der Bedienungsreihenfolge im Falle der Insolvenz und Liquidation eine nachrangige Position in dem Sinne ein, dass es erst dann zurückgezahlt werden kann, wenn alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten bereits zurückgezahlt wurden. Die Gewährung eines Nachrangdarlehens ist daher mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

    Da es sich um ein Fremdkapitalprodukt handelt, besteht keine Nachschusspflicht für Sie. Der maximal mögliche Verlust beschränkt sich somit auf die Höhe des von Ihnen eingesetzten Kapitals.

    Welche Risiken beinhalten Forderungsankäufe?

    Wie andere Anlageformen auch ist ein Forderungsankauf verschiedenen Risiken ausgesetzt.

    Je nach Ausgestaltung werden Anleger*innen im Insolvenzfall nach einem vorrangigen Bankdarlehen bzw. im Gleichrang mit anderen Gläubiger*innen bedient. Vorher wurden bestellte Sicherheiten verwertet. Falls nicht genug Insolvenzmasse vorhanden ist, kann das zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

    Selbst wenn ein Forderungsankauf mit Sicherheiten ausgestattet ist, kann nicht garantiert werden, dass der Erlös aus der Verwertung der Sicherheiten im Schadensfall die gesamte Darlehenssumme abdeckt.

    Da es sich um ein Fremdkapitalprodukt handelt, besteht keine Nachschusspflicht für Sie. Der maximal mögliche Verlust beschränkt sich somit auf die Höhe des von Ihnen eingesetzten Kapitals.

    Welche Risiken beinhalten Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs)?

    Bei einem Investment in einen AIF handelt es sich um eine langfristige und nur eingeschränkt veräußerbare unternehmerische Beteiligung.

    Bitte beachten Sie, dass, neben den Chancen einer solchen Beteiligung, diese auch mit erheblichen Risiken verbunden sind. Die Risiken können bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

    Eine ausführliche und vollständige Darstellung des Produktangebots und der damit verbundenen Chancen und Risiken ist ausschließlich dem jeweiligen Verkaufsprospekt, den darin abgedruckten Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag sowie den Wesentlichen Anlegerinformationen zu entnehmen.

    Allein diesen Dokumenten können Sie die vollständigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten und insbesondere die vollständige Darstellung der Risiken dieses AIFs ausreichend entnehmen.

    Läuft mein Investment auch ohne zinsbaustein.de weiter?

    Ja. Durch die vertragliche Ausgestaltung unserer Produkte ist sichergestellt, dass Ihre Zins-, Tilgungs- sowie Auszahlungsansprüche unabhängig von der Existenz von zinsbaustein.de bestehen bleiben.

    • Qualifiziertes Nachrangdarlehen
      Die Vertragsbeziehung bezüglich Ihres Nachrangdarlehens besteht direkt zwischen Ihnen und dem Projektentwickler. Somit ist die Rückführung des Darlehens seitens des Darlehensnehmers nicht von der Existenz von zinsbaustein.de abhängig. Ihr Investment bleibt auch in dem Fall unberührt, wenn es zinsbaustein.de nicht mehr geben sollte.
    • Forderungsankauf
      Bei einem Forderungsankauf erwerben Sie über die Plattform zinsbaustein. de von einer Tochtergesellschaft der Zinsbaustein GmbH eine Teilkreditforderung einschließlich sämtlicher Nebenabreden aus einem ursprünglichen Darlehensvertrag. Die Teilkreditforderung richtet sich an die Projektgesellschaft und gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen bei bzw. von dem Sie die Forderung erworben haben, noch existiert oder nicht. Ihr Anspruch aus den Sicherheiten bleibt ebenfalls bestehen. Die Verwertung der Sicherheiten erfolgt über den Sicherheitentreuhänder (Zinsbaustein Investment GmbH & Co. KG) bzw. dessen Rechtsnachfolger. Ihr Investment bleibt auch in dem Fall unberührt, wenn es zinsbaustein.de nicht mehr geben sollte.

      Beim Forderungskauf kann das Darlehen im Gegensatz zum qualifizierten Nachrangdarlehen zum Ende der vereinbarten Darlehenslaufzeit fällig gestellt werden.

    • Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs)
      Sie beteiligen sich bei einem AIF an einer Gesellschaft, die Immobilien unmittelbar oder über eine Objektgesellschaft erwirbt, verwaltet und abschließend verkauft. Diese Gesellschaft wird nicht von zinsbaustein.de verwaltet und besteht unabhängig von der Existenz von zinsbaustein.de weiter.
    Wer garantiert meine Zins- und Auszahlungsansprüche?

    Die Zinsansprüche beim Crowdinvesting (qualifizierte Nachrangdarlehen und Teilkreditforderungen) werden nicht garantiert. Der Darlehensnehmer ist für die Rückzahlung verantwortlich und zahlt die Zinsen aus den Erlösen von Verkauf/Vermietung, eventuellen operativen Erlösen oder Refinanzierung der bestehenden Verbindlichkeiten durch eine Anschlussfinanzierung.

    Ein Anspruch auf die geplanten Auszahlungen bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) ist ebenfalls nicht garantiert. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung und eine diesbezüglich im Verkaufsprospekt aufgenommene unverbindliche Prognose. Die tatsächlichen Auszahlungen können höher, aber auch niedriger ausfallen oder komplett ausbleiben.