Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Marketingmitteilung

Häufige Fragen & Antworten

Fragen zu unseren Rahmenbedingungen

    Wer darf investieren?

    Die Plattform steht grundsätzlich sowohl privaten Investoren (natürliche Personen), als auch juristischen Personen offen.

    Die erlaubte Investment-Summe beim Crowdinvesting richtet sich hierbei nach § 2a Abs. 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

    Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs) gibt es im Zusammenhang mit der Investmenthöhe keine gesetzlichen Einschränkungen.

    Können auch Kapitalgesellschaften investieren?

    Kapitalgesellschaften können Investitionen über die zinsbaustein.de Plattform tätigen.

    Kann ich ohne Internetzugang eine Investition tätigen?

    Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter.
    Bitte rufen Sie uns hierzu an unter: 030 346557030

    Wie hoch ist die Mindest- bzw. maximale Anlagesumme pro Person?

    Privatpersonen und Personengesellschaften beim Crowdinvesting:

    Die Mindestanlagesumme beträgt 500 € je Projekt. Investor*innen, die keine Kapital­gesellschaft sind, können grundsätzlich bis zu 1.000 € je Emittent investieren oder höhere Summen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    • Investor*innen können bis zu 10.000 € in Summe je Emittent investieren, wenn sie gemäß Selbstauskunft über frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 € verfügen.
    • Investor*innen können bis zu 25.000 € in Summe je Emittent investieren, wenn die Investitions­summe den zweifachen Betrag des durch­schnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt.

    Beispiel 1: Sie möchten 3.000 € anlegen, erfüllen jedoch keine der beiden Bedingungen des Vermögens­anlagengesetzes, dann bleibt Ihnen damit die Möglichkeit, in drei verschiedene Projekte von unter­schiedlichen Emittenten jeweils 1.000 € zu investieren.

    Beispiel 2: Sie verfügen über ein frei verfügbares Vermögen von mehr als 100.000 € und dürfen deshalb bis zu 10.000 € pro Emittent anlegen. Vor einiger Zeit haben Sie 8.000 € in ein Projekt anlegt. Bietet der Emittent des Projekts ein weiteres Projekt an, dürfen Sie maximal 2.000 € in das Projekt anlegen. In ein Projekt eines anderen Emittenten dürfen Sie dagegen wieder bis zu 10.000 € anlegen.


    Privatpersonen und Personengesellschaften bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs):

    Die Mindestanlage ist produktspezifisch und kann den Informationsunterlagen des jeweiligen Produkts entnommen werden. Eine Investitionshöchstgrenze gibt es nicht.

    Kapitalgesellschaften:
    Kapitalgesellschaften werden vom Vermögensanlagengesetz nicht eingeschränkt. Wenn eine GmbH, AG, SE, UG (haftungsbeschränkt) oder KGaA investiert, sind diese an keine Investitionshöchstgrenzen gebunden.

    Hinweise:

    Die Obergrenzen beziehen sich auf den Emittenten. Sie dürfen in zwei Projekte des gleichen Emittenten insgesamt nicht mehr als ihre jeweilige Obergrenze investieren. Der Emittent ist nicht der Projektentwickler, sondern die im Darlehensvertrag als Darlehensnehmerin festgelegte Gesellschaft.

    Wir sind seit Januar 2020 gesetzlich dazu verpflichtet, eine Identifizierung Ihrer Person durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten entweder online über IDnow oder persönlich bei jeder Filiale der Deutschen Post über POSTIDENT zu identifizieren. Die Vorgehensweise zu beiden Verfahren finden Sie in Ihrem Kundenportal.

    Wieso brauchen wir eine Identifizierung?

    Der deutsche Gesetzgeber hat das Geldwäscherecht angepasst und die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie ist nun ab dem 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung Ihrer Person einzuholen.

    Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten der Identifizierung:

    • Online-Identifizierung über IDnow
      Sie können sich über Ihr Smartphone oder über einen Laptop mit Webcam direkt online identifizieren. Achten Sie auf eine stabile Internetverbindung (WLAN wird empfohlen) und halten Sie Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bereit. Servicezeiten: täglich von 8 Uhr - 24 Uhr.
    • POSTIDENT-Verfahren
      Sie erhalten den POSTIDENT-Coupon als Download-Datei. Bitte drucken Sie das Formular aus und gehen Sie damit in eine Filiale der Deutschen Post AG. Weiterhin benötigen Sie dort ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
    Darf ich gleichzeitig in mehrere Produkte investieren?

    Beim Crowdinvesting
    Ja, solange Sie als natürliche Person oder Personengesellschaft die Obergrenzen von 1.000 € bzw. 25.000 € je Emittent gemäß Vermögensanlagengesetz beachten, können Sie beliebig viele Investments tätigen. Die Höchstgrenze bezieht sich immer auf den Gesamtbetrag je Emittent.

    Eine Ausnahme sind Kapitalgesellschaften. Wenn eine GmbH, AG, SE, UG (haftungsbeschränkt) oder KGaA investiert, ist diese an keine Investitionshöchstgrenzen gebunden.

    Bei Geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIFs)
    Ja, sie können beliebig viele Investments in AIF tätigen.
    Kann ich auch für Dritte, wie beispielsweise Familienmitglieder, eine Anlage tätigen?

    Ja, bei Crowdinvestments das ist mit unserer Multi-Investor-Funktion möglich. Bitte beachten Sie: Bei Alternativen Investmentfonds (AIFs) bieten wir diese Funktion aktuell nicht an.

    Sie können für drei unterschiedliche Personengruppen anlegen:

    • Volljährige natürliche Personen
    • Minderjährige natürliche Personen
    • Juristische Personen (Firmen/Kapitalgesellschaften)

    Um für eine dritte Person anzulegen, können Sie ein Investorenprofil für diese Person erstellen. Das ist auf zwei Wegen möglich:

    1. Wählen Sie im ersten Schritt des Investitionsprozesses (Investorenauswahl) die letzte Kachel „Neues Investorenprofil“ aus. Dies können Sie nur, wenn Sie als Hauptinvestor bereits alle Pflichtfelder Ihres Kundenprofils ausgefüllt haben.

      new_investor_option_one

    2. Melden Sie sich an und klicken Sie anschließend im Menü auf den Punkt „Ihre Investoren“. Sie gelangen in ein Menü, in dem Sie die Kachel „Neues Investorenprofil“ auswählen.

      new_investor_option_two

    Nachdem Sie ein Investorenprofil erstellt haben, müssen Sie diverse Kontakt- und Identifizierungsdaten der betreffenden Person eintragen. Bitte beachten Sie, dass erwachsene Personen außerdem eine Identifizierung per Post- oder Videoident durchführen müssen, damit die Investments in ihrem Namen berücksichtigt werden können. Bei Minderjährigen benötigen wir Ausweiskopien der Eltern, die Geburtsurkunde des Kindes und sowie eine unterschriebene Investitionsvollmacht. Die Vorlage senden wir Ihnen auf Wunsch zu.

    Sobald das Investorenprofil eingerichtet ist, können Sie im ersten Schritt des Investitionsprozesses (Investorenauswahl) das Profil der betreffenden Person auswählen und damit in ihrem Namen Geld anlegen.