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Qualität bei zinsbaustein.de: Unsere Auszahlungsvoraussetzungen

Geschrieben von zinsbaustein.de | 26. April 2018

Warum setzt zinsbaustein.de Auszahlungs­voraussetzungen bei allen Projekten ein und was bedeuten diese für Anleger? In diesem Artikel erklären wir Ihnen das Konzept und wie es zusätzliche Transparenz für Sie schafft.

Die Qualitätskriterien von zinsbaustein.de

Unser Qualitätsversprechen ist einfach: Wir stellen unseren Kunden nur Anlag­emöglichkeiten mit erst­klassigen Erfolg­s­chancen zur Verfügung. Wenn ein Investitions­­projekt kritische Unsicherheits­­faktoren aufweist, wird es im Lauf unseres strengen Selektions­­prozesses aussortiert.

 

Deshalb spezialisieren wird uns darauf, Projekt­­entwicklungen in einer fort­geschrittenen Phase zu finanzieren. Diese besitzen generell ein attraktiveres Chancen-Risiken-Profil als Projekte im Früh­­stadium, da bereits einige Planungs- und Genehmigung­s­risiken beseitigt werden konnten.

 

Um den fortgeschrittenen Stand jedes Projektes sicher­zustellen und ihn für Anleger greifbar zu machen, setzen wir eine Reihe von Auszahlungs­voraussetzungen für unser Darlehen ein.

 

Was sind „Auszahlungsvoraussetzungen“?

Jedes Investitions­projekt bei zinsbaustein.de besitzt spezifische Voraus­setzungen, die vor der Auszahlung des Mezzanine-Darlehens an die Darlehens­­nehmerin erfüllt werden müssen. Diese legen wir bei Verhandlungs­beginn im Dialog mit dem Projekt­­entwickler fest.

Die Auszahlungs­­voraussetzungen stellen sicher, dass ein Projekt sich tatsächlich in einem fort­­geschrittenen Stadium befindet und bestimmte Risiken eliminiert sind. Konkret funktioniert das über den Nachweis verschiedener Dokumente, welche die Erreichung einzelner Meilen­­steine im Projekt­verlauf dokumentieren.

 

Typische Auszahlungs­voraussetzungen sind:

 

  • Vorlage des Grund­stückskauf­vertrags
  • Nachweis des eingebrachten Eigen­kapitals / der eingebrachten Eigen­mittel
  • Vorlage eines Bank­darlehens­vertrags
  • Vorlage eines Generalunternehmer­vertrages oder Nachweis eines bestimmten Vergabe­standes bei Einzel­gewerk­vergabe
  • Vorlage gezeichneter Miet-/Pacht-/Betreiber­vertäge
  • Nachweis eines bestimmten Vertriebs­standes bei Einzelverkauf

 

Die entsprechenden Dokumente werden von unseren Immobilien­­experten angefordert und überprüft. Beispielsweise kann ein Entwickler nicht einfach einen bestimmten Verkaufs­stand angeben, sondern muss diesen durch die Vorlage von notariell beurkundeten Kauf­­verträgen nachweisen.

Wer legt die Auszahlungsvoraussetzungen für Investitionsprojekte fest?

Die Auszahlungsvoraussetzungen aller Projekte werden von unseren Immobilien-Experten inenger Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler definiert und orientieren sich am Projektstandund Zeitplan des Bauvorhabens. Die Auszahlungsvoraussetzungen werden jeweils individuellfestgelegt und an das einzelne Projekt angepasst.

Zusätzlich werden die Bankfinanzierungs­­verträge der Projekte mit deren Auszahlungs­kriterien als Grundlage für die Findung unserer Auszahlungs­voraussetzungen herangezogen.

Sind die Auszahlungs­voraussetzungen die einzigen Punkte, die beim Auswahl­prozess von zinsbaustein.de beachtet werden?

Nein. Im Rahmen der Zinsbaustein-„Due Diligence“ werden über 40 Kriterien kontrolliert, die auch im Rahmen einer normalen Bauträger­kreditprüfung bei einer Bank abgerufen werden. Es ist nicht die Aufgabe der Auszahlungs­voraussetzungen, den Umfang von Zinsbausteins Auswahl­prozess abzubilden.

Vielmehr bieten diese Auszahlungs­voraussetzungen Investoren mehr Transparenz darüber, wie weit das Projekt tatsächlich fortgeschritten ist und sind demnach ein Maßstab zur Risiko­einschätzung des Projektes. Sie verschaffen außerdem mehr Sicherheit in Bezug auf die Projekt­realisierung und die Einhaltung des Zeitplans.

Was passiert, wenn ein Projekt die Auszahlungsvoraussetzungen nach der Fundingphase nicht sofort erfüllt?

Auszahlungs­voraussetzungen bilden immer essentielle Schritte im Projekt­fortschritt ab, weshalb jeder Projektentwickler größtmögliches Interesse an ihrer Erfüllung besitzt. Außerdem werden sie in Abstimmung mit dem Darlehens­nehmer so definiert, dass sie realistischerweise vor dem geplanten Auszahlungs­termin erfüllt werden können.

Sollte sich die Erfüllung doch einmal hinziehen, erfolgt die Auszahlung selbstverständlich erst nachdem sämtliche Auszahlungs­voraussetzungen vorliegen. Dies dient dem Schutz der Anleger, verhindert aber nicht die Verzinsung des eingezahlten Investments.

Zur Erinnerung: Jedes Investment bei zinbaustein.de wird ab Überweisungs­eingang der investierten Summe auf dem Treuhand­konto verzinst. Diese Verzinsung wird bei fehlenden Auszahlungs­voraussetzungen nicht unterbrochen.