Warum setzt zinsbaustein.de Auszahlungsvoraussetzungen bei allen Projekten ein und was bedeuten diese für Anleger? In diesem Artikel erklären wir Ihnen das Konzept und wie es zusätzliche Transparenz für Sie schafft.
Die Qualitätskriterien von zinsbaustein.de
Unser Qualitätsversprechen ist einfach: Wir stellen unseren Kunden nur Anlagemöglichkeiten mit erstklassigen Erfolgschancen zur Verfügung. Wenn ein Investitionsprojekt kritische Unsicherheitsfaktoren aufweist, wird es im Lauf unseres strengen Selektionsprozesses aussortiert.
Deshalb spezialisieren wird uns darauf, Projektentwicklungen in einer fortgeschrittenen Phase zu finanzieren. Diese besitzen generell ein attraktiveres Chancen-Risiken-Profil als Projekte im Frühstadium, da bereits einige Planungs- und Genehmigungsrisiken beseitigt werden konnten.
Um den fortgeschrittenen Stand jedes Projektes sicherzustellen und ihn für Anleger greifbar zu machen, setzen wir eine Reihe von Auszahlungsvoraussetzungen für unser Darlehen ein.
Was sind „Auszahlungsvoraussetzungen“?
Jedes Investitionsprojekt bei zinsbaustein.de besitzt spezifische Voraussetzungen, die vor der Auszahlung des Mezzanine-Darlehens an die Darlehensnehmerin erfüllt werden müssen. Diese legen wir bei Verhandlungsbeginn im Dialog mit dem Projektentwickler fest.
Die Auszahlungsvoraussetzungen stellen sicher, dass ein Projekt sich tatsächlich in einem fortgeschrittenen Stadium befindet und bestimmte Risiken eliminiert sind. Konkret funktioniert das über den Nachweis verschiedener Dokumente, welche die Erreichung einzelner Meilensteine im Projektverlauf dokumentieren.
Typische Auszahlungsvoraussetzungen sind:
- Vorlage des Grundstückskaufvertrags
- Nachweis des eingebrachten Eigenkapitals / der eingebrachten Eigenmittel
- Vorlage eines Bankdarlehensvertrags
- Vorlage eines Generalunternehmervertrages oder Nachweis eines bestimmten Vergabestandes bei Einzelgewerkvergabe
- Vorlage gezeichneter Miet-/Pacht-/Betreibervertäge
- Nachweis eines bestimmten Vertriebsstandes bei Einzelverkauf
Die entsprechenden Dokumente werden von unseren Immobilienexperten angefordert und überprüft. Beispielsweise kann ein Entwickler nicht einfach einen bestimmten Verkaufsstand angeben, sondern muss diesen durch die Vorlage von notariell beurkundeten Kaufverträgen nachweisen.
Wer legt die Auszahlungsvoraussetzungen für Investitionsprojekte fest?
Die Auszahlungsvoraussetzungen aller Projekte werden von unseren Immobilien-Experten inenger Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler definiert und orientieren sich am Projektstandund Zeitplan des Bauvorhabens. Die Auszahlungsvoraussetzungen werden jeweils individuellfestgelegt und an das einzelne Projekt angepasst.
Zusätzlich werden die Bankfinanzierungsverträge der Projekte mit deren Auszahlungskriterien als Grundlage für die Findung unserer Auszahlungsvoraussetzungen herangezogen.
Sind die Auszahlungsvoraussetzungen die einzigen Punkte, die beim Auswahlprozess von zinsbaustein.de beachtet werden?
Nein. Im Rahmen der Zinsbaustein-„Due Diligence“ werden über 40 Kriterien kontrolliert, die auch im Rahmen einer normalen Bauträgerkreditprüfung bei einer Bank abgerufen werden. Es ist nicht die Aufgabe der Auszahlungsvoraussetzungen, den Umfang von Zinsbausteins Auswahlprozess abzubilden.
Vielmehr bieten diese Auszahlungsvoraussetzungen Investoren mehr Transparenz darüber, wie weit das Projekt tatsächlich fortgeschritten ist und sind demnach ein Maßstab zur Risikoeinschätzung des Projektes. Sie verschaffen außerdem mehr Sicherheit in Bezug auf die Projektrealisierung und die Einhaltung des Zeitplans.
Was passiert, wenn ein Projekt die Auszahlungsvoraussetzungen nach der Fundingphase nicht sofort erfüllt?
Auszahlungsvoraussetzungen bilden immer essentielle Schritte im Projektfortschritt ab, weshalb jeder Projektentwickler größtmögliches Interesse an ihrer Erfüllung besitzt. Außerdem werden sie in Abstimmung mit dem Darlehensnehmer so definiert, dass sie realistischerweise vor dem geplanten Auszahlungstermin erfüllt werden können.
Sollte sich die Erfüllung doch einmal hinziehen, erfolgt die Auszahlung selbstverständlich erst nachdem sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Dies dient dem Schutz der Anleger, verhindert aber nicht die Verzinsung des eingezahlten Investments.
Zur Erinnerung: Jedes Investment bei zinbaustein.de wird ab Überweisungseingang der investierten Summe auf dem Treuhandkonto verzinst. Diese Verzinsung wird bei fehlenden Auszahlungsvoraussetzungen nicht unterbrochen.