Auch „Partiarisches Darlehen“ genannt, ist ein Beteiligungsdarlehen eine Ausgestaltung der Beteiligungsfinanzierung. Der Darlehensgeber erhält für die Überlassung eines Darlehens an ein Unternehmen von diesem ein Entgelt in Form einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung. Auch die Entlohnung in laufenden Zinsen ist möglich, muss jedoch zwangsläufig gewinnorientiert sein.