Crowdinvesting
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Marketingmitteilung
Fachbegriffe & Erklärungen
Hier finden Sie eine Übersicht der Definitionen von häufig vorkommenden Begriffen auf unserer Plattform. Diese sind sortiert in die folgenden Überthemen:
Begrifflichkeiten zu Immobilien und Investition
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Definitionen von häufig vorkommenden Begriffen auf unserer Plattform.
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Geldanlage
Abgeltungssteuer: Auf viele Erträge fällt eine Kapitalertragssteuer an, in Deutschland meist die Abgeltungssteuer.
Agio: In der Finanzbranche geläufige Bezeichnung für ein einmaliges Aufgeld bzw. einen Aufschlag.
Aktien: Verbriefte Anteile an einem Unternehmen, also einer Aktiengesellschaft. Inhaber einer Aktie hat Anteil am Unternehmen.
Auszahlung: So werden die regelmäßigen Zahlungen bezeichnet, die Anleger*innen von Alternativen Investmentfonds (AIFs) erhalten.
Beteiligungsdarlehen: Das ist eine Ausgestaltung der Beteiligungsfinanzierung, die auch „Partiarisches Darlehen“ genannt wird.
Bruttoinlandsprodukt (BIP): Ein Maß für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.
Darlehen: Schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Kreditnehmer für einen festgelegten Zeitraum Geld überlässt.
Deflation: Ein allgemeiner, deutlicher und dauerhafter Rückgang des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen
Diversifikation: Die Aufteilung von Kapital auf verschiedene Anlageklassen mit dem Ziel maximaler Rendite bei minimiertem Risiko.
Eigenkapital: Das Kapital eines Unternehmens, das die Differenz aus Gesamtvermögen weniger Gesamtverpflichtungen beziffert.
Eigenkapitalquote: Kennzahl, die das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital eines Unternehmens wiederspiegelt.
Endfällige Verzinsung: Die endfälligen Verzinsung tritt im Rahmen von Fälligkeitsdarlehen auf.
Ertragswert: Das Ergebnis des Ertragswertsverfahrens zur Bewertung fremdgenutzter Immobilien.
Ertragswertverfahren: Zur Bewertung einer fremdgenutzten Immobilie auf Basis der zu erwartenden zukünftigen Erträge des Immobilieninhabers.
Finanzberatung: Die Finanzberatung stellt, im Vergleich zur Finanzanlagenvermittlung, eine persönliche Beratung dar.
Finanzierung: Ist an ein bestimmtes Konsum- oder Investitionsvorhaben gebunden und setzt die Beschaffung von Kapital voraus.
Finanzinstrumente: Verträge, die zur Verbuchung eines finanziellen Vermögenswertes und zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen.
Fiskalpolitik / Geldpolitik: Ein wirtschaftliches Instrument des Staates, mit dessen Hilfe dieser konjunkturelle Schwankungen auszugleichen versucht.
Fremdkapital: Vermögen, das sich Investoren extern beschaffen, um Investitionen zu tätigen.
Gesamtinvestitionskosten: Gesamtsumme aller Kosten, die für die Planung und Umsetzung eines Immobilienprojektes anfallen.
Grundschuld: Eine Art der Besicherung von Rechten an Vermögenswerten, meist an Immobilien(-projekten).
Honorarberatung: Eine typische Entgeldmethode im Versicherungswesen, die Versicherungsberatern und Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Indexfonds: offene Fondsanlagen, die möglichst genau die Entwicklung eines zugrundeliegenden Indizes (Basiswert) abbilden sollen.
Inflation: Ein allgemeiner, deutlicher und dauerhafter Anstieg des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen.
Investition: Anlage von liquidem Kapital, das in eine Anlage investiert wird, um die Investitionssumme zu steigern.
Investmentfonds (Fonds): Werden dem Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft zugerechnet.
Investments ohne Agio: Unterliegen oftmals einem einmaligen Abschlag zu Beginn oder Kaufkosten, dem Agio.
Kapitalertragssteuer: Genereller Überbegriff für Steuern, die Gewinne aus Kapitalanlagen betreffen und zur Einkommensteuer zählen.
Kostengruppen nach DIN 276: Beschreiben die Kosten im Bauwesen mit einer festgelegten Gliederung.
Laufzeit: Bezeichnet einen vertraglichen festgelegten Zeitraum, nach dem die Vertragspartner die zuvor definierten Leistungen einstellen.
Leerverkauf: Ein Finanzinstrument, mit dem Anleger auf fallende Kurse bei einem Wertpapier spekulieren können.
Leitzins: Wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) bestimmt und dient als Maßstab für den Zinssatz, zu dem sich Kreditinstitute bei der Zentralbank Geld leihen können.
Liquidität: Beschreibt die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens.
Mezzanine-Kapital: Bezeichnet im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital.
Offene Immobilienfonds: Bündeln das Kapital der Anleger und investieren es in Immobilien.
Partiarisches Darlehen: Eine Form des Beteiligungsdarlehens, bei dem der Darlehensgeber für die Bereitstellung des Kapitals am Gewinn oder Umsatz aus der beabsichtigten Investition beteiligt wird.
Qualifizierte Nachrangigkeit: Qualifizierte Nachrangdarlehen sind die bevorzugte Beteiligungsform der meisten Crowdinvesting-Plattformen.
Real Estate Investment Trust (REIT): Börsennotierte Aktiengesellschaften, die ihre Erlöse überwiegend aus der Bewirtschaftung von Immobilien erzielt und für die spezielle strukturelle und steuerliche Bedingungen gelten.
Rendite: Bezeichnet den Gewinn aus einer Investition und setzt sich je nach Anlage aus vier Komponenten zusammen: Zinsen, Dividenden, Kurgewinnen und Währungsgewinnen.
Return on Capital: Der Gewinn eines Investments im Verhältnis zum eingesetzten Gesamtkapital (Eigenkapital + Fremdkapital).
Return on Equity: Der Gewinn eines Investments im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital.
Return on Investment: Das Ergebnis, das am Ende einer Investition nach Ermittlung aller Einnahmen unter Abzug aller angefallenen Kosten an ein Unternehmen zurückfließt.
Robo-Advisor: Im Finanzjargon bezeichnet dies die automatisierte Anlage von Vermögen.
Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft: Eine Privatperson oder ein Unternehmen kann zum „Bürgen“ für die Gesellschaft, in der ein Immobilienprojekt entwickelt wird, werden. Der Bürge erklärt sich bereit, die Haftung für Verbindlichkeiten des Kreditnehmers zu übernehmen.
Spekulationssteuer: Umgangssprachliche Bezeichnung für die „Einkommensteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften“.
Staatsanleihen: Darlehen an einen Staat mit festem Zinssatz und fester Laufzeit.
Stille Beteiligung und atypische stille Beteiligung: Eher ungewöhnliches Anlagevehikel für Privatinvestoren mit Unterscheidung zwischen einer „typischen“ und „atypischen“ stillen Beteiligung.
Stille Gesellschaft: Beteiligungsform bei der die Beteiligung nicht öffentlich gemacht wird.
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB): Zusammenfassung der Investitions-relevanten Informationen bei Vermögensanlagen.
Währungsrisiko: Umfasst Risiken, die aus der Unsicherheit über zukünftige Wechselkursverhältnisse entstehen.
Weichkosten: Wird in der Regel im Zusammenhang mit geschlossenen Alternativen Investmentfonds verwendet.
Wertpapiere: Eine Urkunde, der ein bestimmtes Vermögensrecht unterliegt, das auch nur im Besitz dieser wahrgenommen werden kann.
Zinsbindung: Zeitraum für den der vertraglich festgesetzte Zinssatz gilt.
Immobilienwissen
Anlageimmobilien: Können sowohl Eigentumswohnungen, Wohnhäuser als auch gewerbliche Objekte sein, die von Investoren mit primär gewinnbringender Absicht erworben werden.
Aufteilungsplan: Grenzt Sonder- von Gemeinschaftseigentum ab.
Baukosten: Beinhalten alle Kosten, die bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens anfallen.
Baulast: Im Baulastenverzeichnis eingetragene Bebaubarkeitsbeschränkung für ein Grundstück.
Bauträger: Ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Wohn- und Geschäftsímmobilien im Auftrag eines oder mehrerer Bauherren errichtet und anschließend an einen Käufer veräußert.
Bauzeitenplan: Eine visuelle Darstellung des geplanten Bauablaufes bei einem Immobilienprojekt.
Bestandsimmobilie: Eine vollständig errichtete Immobilie, die bereits genutzt wird, z.B. teilweise oder vollständig vermietet ist.
Bodenrichtwert: Amtlich bestimmter Durchschnittswert zur Ermittlung von Bauland- und Grundstückswerten.
Bodenwert: Der reine Wert eines unbebauten Grundstücks.
Einheitswert: Der Wert für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Betriebsgrundstücke, der zur Berechnung von Steuern und Gebühren als Bemessungsgrundlage angesetzt wird.
Gewerbeimmobilien: Bezeichnen Gebäude und/oder Grundstücke, die zumindest zu Teilen (mind. 50%) gewerblich genutzt werden.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Eine gesetzesähnlich geregelte leistungsgerechte Vergütung für Architekten und Ingenieure, die deshalb nicht verhandelbar ist.
IDW-S4 Gutachten: IDW-S4 Gutachten handelt es sich um die freiwillige Prüfung von Verkaufsprospekten für Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs) durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Immobilienprojektentwicklung: Hierunter werden in der Immobilienbranche die Konzeption und die Durchführung von meist großen Immobilienprojekten zusammengefasst
Immobilienwertermittlung: Der Marktwert (aktuelle Verkehrswert) einer Immobilie lässt sich je nach Art der Immobilie über verschiedene Immobilienwertermittlungsverfahren berechnen.
Konversionsflächen: Darunter werden meist brachliegende Flächen bezeichnet, die einem neuen Zweck zugeführt werden sollen.
Maklerprovision: Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet dies das Honorar, das ein Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages erhält.
Makrolage: Bezeichnet den Standort einer Immobilie und hat Einfluss auf ihren Wert für Immobilieninvestoren oder -verkäufer.
Mikrolage: Bezeichnet die direkte Umgebung eines Objektes oder Grundstücks.
Neubau: Damit werden Gebäude aufgrund verschiedener Parameter bezeichnet.
Projektentwickler: Ist im Zusammenhang mit meist großen Immobilienprojekten für die Konzeption und Organisation des gesamten Projektes zuständig.
Wertsteigerung von Immobilien: Diese hängt bei Immobilien von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Lage, ab.
Institutionen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Das Aufsichtsorgan des deutschen Finanzsystems.
Creditreform: Deutschlands führender Anbieter von Wirtschaftsinformationen, Marketingdaten und Lösungen zum Forderungsmanagement.
Europäische Zentralbank (EZB): Das zentrale Organ des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) mit Sitz in Frankfurt am Main.
Gutachterausschuss: Eine Einrichtung der Länder und ein neutrales, weisungsunabhängiges Gremium, welches durch eine höhere Verwaltungsbehörde (z.B. das Innenministerium) bestellt wird.
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG): Das sind Unternehmen, deren Aufgabe in der Verwaltung von Investmentvermögen besteht.
Verwahrstelle: Damit versteht man ein Institut, bei dem Investmentvermögen oder Sondervermögen von Investmentfonds verwahrt wird.
Zahlungsdienstleister: Abwickler von Geldtransaktionen, insbesondere digitaler Natur.
zinsbaustein.de Portfolio
Alternativer Investmentfonds (AIF): Ein Vehikel für die Geldanlage in Sachwerte und Chance, sich an Anlageobjekten zu beteiligen.
Angemessenheitsprüfung: Ihr Hauptzweck ist es, unerfahrenen Anleger*innen bei komplexen und/oder risikobehafteten Anlageprodukten Schutz zu geben.
Crowdfunding: Eine Form der Projektfinanzierung, bei der mehrere Einzelpersonen ein Projekt gemeinsam als „Schwarm“ finanzieren.
Crowdinvesting: Eine Unterform des „Crowdfundings“ mit Absicht, Zinsen oder Renditen zu erzielen.
Finanzanlagenvermittlung: Eine Vermittlung erfordert eine Drei-Personen-Konstellation von Anbieter, Vermittler und Interessent.
Geschlossener Immobilienfonds: Sie ermöglichen Geld für ein vorher definiertes Immobilienprojekt zu sammeln.
Recht
Erbbaurecht: Das vererbliche und i.d.R. veräußerliche beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu bauen oder zu besitzen.
Insolvenzverfahren: Formelles Verfahren mit dem Ziel, in einer Insolvenzsituation nach klaren Regelungen einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen und so für eine möglichst vollständige und quotale Befriedigung aller Gläubiger zu sorgen.
Institutionelle Investoren: Das sind grundsätzlich alle Investoren, die über eine juristischen Person investieren.
Investment-Kommanditgesellschaft: Die Investment-KG ist eine mögliche Rechtsform für Investmentvermögen.
Kleinanlegerschutzgesetz (KASG): dient zur Stärkung der Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (BaFin) in der Regelung und Kontrolle des „Grauen Kapitalmarkts“.
Kreditsicherheit: Besonders wenn Banken als Fremdkapitalgeber agieren, verlangen sie neben einer guten Bonität des Kreditnehmers auch eine zusätzliche Kreditsicherheit.
Makler- und Bauträgerverordnung (MABV): Regelt nicht nur die Pflichten der Makler und Bauträger, sondern darüber hinaus auch die Aufgaben der Darlehens- und Anlagevermittler, Anlageberater und Baubetreuer.
Stille Gesellschaft: Eine Beteiligungsform bei der die Beteiligung nicht öffentlich gemacht wird.
Treuhänder: Ein neutraler dritter, der im Auftrag einer Partei dessen Interessen vertritt und den Prozess in dessen Namen beaufsichtigt.
Unternehmerische Beteiligung: Davon ist die Rede, wenn Anleger/innen bei einer Kapitalanlage mehr oder weniger unmittelbar am Erfolg (oder Misserfolg) eines unternehmerischen Vorhabens beteiligt sind.