Marketingmitteilung

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien bezeichnen Gebäude und/oder Grundstücke, die zumindest zu Teilen (mind. 50 %) gewerblich genutzt werden. Meist dienen sie dem nicht-produzierenden Gewerbe als Betriebsstätte oder der Verwaltung des produzierenden Gewerbes als Bürofläche. Auch Beherbergungsimmobilien, Senioreneinrichtungen, Handelsimmobilien, Freizeitimmobilien sowie Gewerbe- und Technologieparks zählen zu den Gewerbeimmobilien.