Marketingmitteilung

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Eine gesetzesähnlich geregelte leistungsgerechte Vergütung für Architekten und Ingenieure, die deshalb nicht verhandelbar ist. Sie unterteilt die Vergütung in 9 verschiedene Leistungsphasen.

 

  • Phase 1: Grundlagenermittlung (2 %)
  • Phase 2: Vorplanung mit Schätzung der Kosten (7 %)
  • Phase 3: Entwurfsplanung und Berechnung der Kosten (15 %)
  • Phase 4: Genehmigungsplanung (3 %)
  • Phase 5: Planung der Ausführung (25 %)
  • Phase 6: Vorbereitung der Vergabe (10 %)
  • Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
  • Phase 8: Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation (32 %)
  • Phase 9: Betreuung des Objekts (2 %)

 

Die Grundlage für die Berechnung hängt zwar von den Baukosten ab, aber davon nur die anrechenbaren Kosten wie die für Erdarbeiten, Gründungen, Rohbau und Ausbau. Anteilig werden die Kosten für Einbau und Haustechnik einbezogen, sowie dem Architekten entstandenen Nebenkosten (z.B Telefon, Fahrt mit ca. 10 %).

 

Grundstücks und Erschließungskosten sind nicht inbegriffen. Durch die Vereinheitlichung wird ein Qualitätsfokus in den Vordergrund gestellt und ein Preiskampf verhindert.

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