Marketingmitteilung

IDW-S4 Gutachten

Was ist ein „IDW-S4 Gutachten“?

Bei einem IDW-S4 Gutachten handelt es sich um die freiwillige Prüfung von Verkaufsprospekten für Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs) durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

„S4“ steht dabei für „Standard 4“ und zeigt an, dass das dem Gutachten zugrundeliegende Verfahren nach festgelegten Kriterien erfolgt. Es wurde von Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V (IDW) entwickelt.


IDW-S4 Gutachten sind bei AIFs mittlerweile weit verbreitet. Gehört der geschlossene Fonds dem VGF (Verband Geschlossene Fonds e.V.) an, so ist die Erstellung eines IDW S4-Gutachtens sogar Pflicht.


Was wird im Rahmen des Gutachten geprüft?

Ähnlich wie bei der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die jeder AIF-Verkaufsprospekt zwingend durchführen muss, stehen die Verkaufsunterlagen des Investments im Fokus. Der Business-Plan wird nicht durchleuchtet.


Ein IDW-S4 Gutachten soll einschätzen, ob Privatanleger*innen anhand der Unterlagen ein ausreichendes Verständnis für das Chancen-Risiko-Profil des Investments entwickeln können. Außerdem wird geprüft, ob die enthaltenen Informationen in sich schlüssig sind und die Folgerungen bzw. Werturteile, die aus Ihnen abgeleitet werden, als plausibel betrachtet werden können.


Lässt sich anhand eines IDW-S4 Gutachtens die Qualität eines AIFs einschätzen?

Bei Emissionen werden IDW-S4 Gutachten gerne wie „Qualitätssiegel“ beworben, sodass Anleger*innen versucht sind, Rückschlüsse auf die „Güte“ der entsprechenden Investment-Produkte zu ziehen.


Hier ist jedoch Vorsicht geboten! Über die Qualität des Investments (im Sinne der Erfolgschancen) lässt ein IDW-S4 Gutachten nur sehr geringe Rückschlüsse zu.


Das Gutachten bietet Anleger*innen eine Sicherheit dafür, dass die Angaben im Prospekt nicht völlig unseriös und „aus der Luft“ gegriffen sind. Es sagt jedoch nicht aus, ob es sich um ein risikoarmes Produkt handelt oder ob die Chancen in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen. Diese Einschätzung müssen Anleger*innen weiterhin selbst treffen.


Für welche Produkte können IDW-S4 Gutachten angefertigt werden?

Gutachten nach dem Standard S4 können ausschließlich für Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs) erstellt werden.


Ein vergleichbarer Standard für Gutachten zu Vermögensanlagen ist der IDW-S14 Standard.


Haben Anleger*innen Schadenersatzansprüche, wenn ein IDW-S4 Gutachten fehlerhaft ist?

Ein IDW-S4 Gutachten hat einen rechtlich bindenden Charakter, was unter Umständen tatsächlich zu Schadenersatzansprüchen führen kann.


Wohlgemerkt: nur „unter Umständen“. Ob das in einem konkreten Einzelfall so ist, muss gerichtlich geklärt werden. Beispielsweise müssen Anleger*innen nachweisen, dass das fehlerhafte Gutachten ihre Anlageentscheidung beeinflusst hat.


Welche Fassung des IDW-S4 Standards wird derzeit verwendet? (Stand: 03/2021)

Die aktuelle Version des IDW-S4 Standards wurde im Mai 2016 verabschiedet. Sie ersetzte die davor gültige Fassung aus dem Mai 2006.


Die Anpassung war nötig, weil Teile der Gutachten durch das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) obsolet geworden waren.


Bislang war die „Vollständigkeitsprüfung“, ob die im Prospekt vorhandenen Informationen für eine qualifizierte Anlageentscheidung ausreichen, ein wichtiger Teil der gutachterlichen Prüfung.


Da der neue Gesetzesrahmen strenge Standards für die Mindestinhalte eines Verkaufsprospekts festlegt, entfiel der Bedarf nach einer derartigen Einschätzung.


Der IDW selbst spricht von einem „Paradigmenwechsel“. Im Fokus des Gutachtens stehen nun die „Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit“ der im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen.


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