Von einer „unternehmerischen Beteiligung“ ist die Rede, wenn Anleger/innen bei einer Kapitalanlage mehr oder weniger unmittelbar am Erfolg (oder Misserfolg) eines unternehmerischen Vorhabens beteiligt sind. Typischerweise sind das Alternative Investmentfonds (AIFs).
Entwickelt sich das Vorhaben gut, profitieren Sie von attraktiven Renditen. Dafür müssen Sie das „unternehmerische Risiko“ mittragen. Läuft das Vorhaben schlechter als geplant, können die Gewinnerwartungen enttäuscht werden und es können Verluste bis hin zum Totalausfall des eingesetzten Kapitals entstehen. Eine gesetzliche „Einlagensicherung“ gibt es bei unternehmerischen Beteiligungen, d.h. bei AIFs nicht.