Neues Jahr, neues Glück – und neue Änderungen im Bereich Finanzen für Privatpersonen.
Im Jahr 2023 kommen auf Privatpersonen einige Änderungen in Hinblick auf ihre Finanzen zu. Erfahren Sie, was genau sich für Sie ändert und was das bedeutet.
1. Die Anhebung des Sparerpauschbetrags
Seit dem 01.01.2023 verfügen Sie über einen erhöhten Sparerpauschbetrag. Das bedeutet, dass Sie bis zu 1.000 € über Crowdinvesting, Sparbücher, Aktien, ETFs oder sonstige Geldanlagen steuerfrei einnehmen dürfen. Bislang lag der Betrag bei 801 € pro Person. Für verheiratete Paare lag dieser Betrag bei 1.602 € und wird nun auf 2.000 € im Falle einer gemeinsamen Veranlagung erhöht.
Bestehende Freistellungsaufträge werden von all Ihren Banken o. Ä. automatisch um 24,84 % angehoben. Das gilt auch für Ihren Freistellungsauftrag bei zinsbaustein.de.
2. Erhöhung des Grundfreibetrags
Im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes der Bundesregierung wurde zum 01.01.2023 die Erhöhung des Grundfreibetrags in Kraft gesetzt. Sie dient dem Schutz gegen inflationsbedingte, ungewollte Steuerbelastungen und betrifft insgesamt rund 48 Mio. Bürger*innen, darunter Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen, Selbstständige sowie Unternehmer und Unternehmerinnen.
Der Grundfreibetrag erhöht sich von 10.347 € auf 10.908 €. Für 2024 ist eine weitere Erhöhung um 696 € auf insgesamt 11.604 € geplant.
3. Anhebung der Grenze für den Spitzensteuersatz
Auch in Hinblick auf den Spitzensteuersatz ergeben sich ab dem 01.01.2023 Änderungen. Ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 62.810 € (zuvor lag die Grenze bei 58.597 €), fällt der Steuersatz in Höhe von 42 % an.
In 2024 soll die Grenze weiter angehoben werden, auf 66.761 €.
4. Änderungen im Bereich „Rente“
Auch in Bezug auf die Renten soll sich im Jahr 2023 einiges ändern. Ein wichtiger Schritt: Die geplante Rentenerhöhung ab dem 01.07.2023. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung sollen die Renten im Westen Deutschlands um 3,5 %, im Osten um 4,2 % angehoben werden.
Ein weiteres Ziel des Bundesregierung ist es, Rentenzahlungen ab 2023 vollständig von der Steuer absetzen zu können. So soll die doppelte Besteuerung von Renten vermieden werden.
Weiterhin verfolgt die Bundesregierung neue Ziele in der Strukturierung des Rentenplans. Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, beispielsweise Schweden, soll die Aktienrente, bzw. Aktienrücklage eingeführt werden. Der für die Einführung notwendige Kapitalstock soll teilweise kreditfinanziert und durch Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mrd. € unterstützt werden. Die Erträge aus diesem Kapitalstock sollen ab Mitte der 2030er Jahre zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen.
Das Jahr 2023 bringt viele interessante Neuerungen mit sich, die insbesondere als Entlastung der Bürger*innen aufgrund der steigenden Inflation dienen sollen. Lang ersehnt wurde auch ein Umdenken in unserem derzeitigen Rentensystem. Der erste Schritt dafür wurde nun mit der Strukturierung einer Aktienrücklage getan.
Neben diesen vier Schwerpunkten gibt es in 2023 weitere Neuerungen:
- Die Homeoffice-Pauschale erhöht sich auf 210 abrechenbare Tage zu je 6 €. Das entspricht einem Gesamtwert von 1.260 € im Jahr. Bislang lag die Grenze bei 600 €.
- Die Midijob-Verdienstgrenze wird von 1.600 € auf 2.000 € angehoben.
- Seit dem 01.01.2023 liegt das Kindergeld bei 250 € pro Kind.
- Das Wohngeld wird auf durchschnittlich 370 € angehoben. In 2023 sollen bis zu 2 Mio. Haushalte für den Bezug von Wohngeld berechtigt sein.
- Im März 2023 tritt die Gas- und Strompreisbremse in Kraft.
- Hartz IV wird zum Bürgergeld. Dieses steigt von 449 € im Monat auf 502 €.