Marketingmitteilung

Erhöhung des Freistellungsauftrags 2023

20. Dezember 2022
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Ab 2023 wird der Sparerpauschbetrag angehoben. Das bedeutet, dass Sie ab dem 01.01.2023 bis zu 1.000 € über Crowdinvesting, Sparbücher, Aktien, ETFs oder sonstige Geldanlagen steuerfrei einnehmen dürfen. Bislang lag der Betrag nach bei 801 € pro Person. Für verheiratete Paare lag dieser Betrag bei 1.602 € und wird nun auf 2.000 € im Falle einer gemeinsamen Veranlagung erhöht.

Bestehende Freistellungsaufträge werden von all Ihren Banken o. Ä. automatisch um 24,84 % angehoben. Das gilt auch für Ihren Freistellungsauftrag bei zinsbaustein.de.

So funktioniert ein Freistellungsauftrag

Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Unter dem Begriff „Kapitalerträge“ versteht man Einkünfte, die durch Geldanlage erwirtschaftet werden. Legen Sie beispielsweise über zinsbaustein.de Geld in ein Projekt an, mit dem Sie 6,5 % Zinsen p. a. erwirtschaften, so sind diese 6,5 % Zinsen p. a. steuerpflichtig. Da die Kapitalertragssteuer bei 25 % liegt (Stand Dezember 2022, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), lohnt sich in vielen Fällen die Einreichung eines Freistellungsauftrags. So können Sie Ihren vollständigen Zinsbetrag erhalten.

Dafür müssen Sie lediglich einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder der entsprechenden Plattform, über die Sie investieren, einreichen. Das funktioniert in der Regel mit wenigen Klicks digital.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass Sie mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Plattformen hinterlegen können. Sie können so beispielsweise für das Jahr der Rückzahlung Ihrer Investition bei zinsbaustein.de 500 € Ihrer Sparerpauschbetrags hinterlegen. Und die restlichen 500 € bei anderen Plattformen, über die Sie Kapitalerträge erwirtschaften.

Bei zinsbaustein.de loggen Sie sich zur Einreichung oder Anpassung Ihres Freistellungsauftrags einfach in Ihr persönliches Kundenprofil ein und reichen Ihren gewünschten Betrag dort ein:

 

Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Bei Ehepartnern oder sonstig gemeinsam veranlagten Anleger*innen ist bei der Einreichung oder Anpassung eines Freistellungsauftrags die Unterschrift beider Veranlagter notwendig. Bei zinsbaustein.de können Sie dafür ganz einfach das folgende Formular herunterladen und ausfüllen. Reichen Sie es anschließend per E-Mail bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder über service@zinsbaustein.de ein.

 

FORMULAR HERUNTERLADEN

 

Freistellungsauftrag für minderjährige Anleger*innen

Bei zinsbaustein.de können Sie nicht nur für sich selbst Geld anlegen, sondern ebenso für Ihre Kinder und Enkelkinder. Auch minderjährigen Personen steht der Sparerpauschbetrag zu, dementsprechend können Sie auch in diesem Fall einen Freistellungsauftrag einreichen.

Laden Sie dafür einfach über den folgenden Link das Formular herunter und reichen Sie es bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner ein.

 

FORMULAR HERUNTERLADEN

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