Geschlossene Fonds und Alternative Investmentvermögen (kurz AIFs) sind eine dem Grunde nach illiquide Anlageform, da es sich um eine Beteiligung (Anteil an einer Fondsgesellschaft) handelt. Eine Börse und damit ein börslicher Handel ist für diese Produkte nicht möglich. Ein „Zweitmarkt“ soll dies ändern, indem er den Handel von Anteilen während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ermöglicht. Wie genau funktioniert das, und was sollten Anleger/innen wissen?
Was ist ein Zweitmarkt und wie funktioniert er?
Ein Zweitmarkt ist ein Markt, auf dem Anteile an geschlossenen Fonds bzw. AIFs während der Laufzeit gehandelt werden können. Er agiert dabei als reiner Vermittler und bringt Verkäufer/innen mit potenziell Kaufinteressierten zusammen. Zweitmärkte werden sowohl von Privatanleger/innen wie auch institutionellen Anlegern/innen (bspw. auch „Zweitmarktfonds“) genutzt.
Bei der Preisermittlung werden mangels eines konkreten Tageswertes Bieterverfahren (Interessent/innen geben Gebote ab) oder Festpreis-Verfahren (Interessent/innen können Angebote zu fixen Konditionen kaufen) verwendet. In der Regel werden die anfallenden Handelsgebühren von dem Käufer/innen beglichen.
Manche Zweitmärkte bieten auch sogenannte „Optionsverkäufe“ an, die ähnlich wie eine Pfandleihe funktionieren. Verkäufer/innen können ihre Fondsanteile gegen Gebühren verkaufen und haben dann 12 Monate lang das Recht, sie zum gleichen Preis zurückzukaufen.
Der Handel an Zweitmärkten unterliegt keiner staatlichen Kontrolle und weist häufig einen deutlichen Angebotsüberhang auf.
Ist ein Zweitmarkt mit einer Börse vergleichbar?
Nein, obwohl beide nach dem gleichen Grundprinzip funktionieren. Sie sind Marktplätze, auf dem die Preisbildung von Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
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Es gibt jedoch einige Unterschiede, welche die Funktionsweisen von Börse und Zweitmarkt nur begrenzt vergleichbar machen. Der Verkauf eines Fondsanteils auf dem Zweitmarkt ist nicht so frei und schnell möglich wie ein Aktienverkauf an einer geregelten Börse.
- Geringes Handelsvolumen: Es gibt nur wenige Anleger/innen, die „gebrauchte“ Fondsanteile kaufen möchten. Es kann deshalb sehr lange dauern, bis sich ein Kaufinteressent/ eine Kaufinteressentin für ein Angebot findet. Unter Umständen sind hohe Preisabschläge nötig, um ein Angebot interessant zu machen.
- Die Fondsgesellschaft/KVG muss i.d.R. zustimmen: Bei vielen Fonds muss auch eine Zustimmung des Fondsmanagements bzw. der KVG vorliegen, damit ein Verkauf vollzogen werden kann. Diese wird nicht in allen Fällen erteilt. Beispielsweise könnte eine KVG einen Verkauf an einen institutionellen Investor verweigern, weil sie nicht möchte, dass dieser genug Anteile für eine Mehrheitsbeteiligung sammelt. Teilweise schränken die Gesellschaftsverträge auch den Anlegerkreis ein.
- Zweitmärkte sind weitgehend unreguliert: Zweitmärkte und die dort Verkauften Produkte unterliegen deutlich geringeren Vorgaben als Börsen. Beispielsweise unterliegen AIFs geringeren Transparenzpflichten als börsennotierte Unternehmen, wodurch sich Interesst/innen nicht so einfach vor einem Kauf informieren können.
- Nicht alle Fondsanteile können oder dürfen verkauft werden: Diverse steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Faktoren können dazu führen, dass ein Fondsanteil (fast) unmöglich zu verkaufen ist. Ein Beispiel sind „Holland-Immobilienfonds“, da dort alle Gesellschafter dem Verkauf aus steuerlichen Gründen zustimmen müssen. Anteile mit der Rechtsform „GBR“ dürfen aufgrund der umfangreichen Nachschusspflichten i.d.R. nicht mehr gehandelt werden.
Ist ein Verkauf auf dem Zweitmarkt nur mit Abschlägen möglich?
Das gilt nicht in allen Fällen. Fonds/AIFs, die sich sehr gut entwickelt haben, werden teilweise deutlich über ihrem Nominalwert gehandelt.
Ein anderes Bild zeigt sich bei Fonds, die ihre Ziele verfehlen oder sogar insolvenzgefährdet sind. Sie werden meist zu einem Bruchteil ihres Nominalwertes gehandelt. Der Zweitmarkt eignet sich also eher nicht dazu, ein enttäuschendes Produkt „mit einem blauen Auge“ loszuwerden.
Der Zweitmarkt: Ein „Geheimtipp für Investment-Schnäppchen?“
Vereinzelt ist es möglich, attraktive Renditen mit dem Kauf von Fondsanteilen am Zweitmarkt zu erzielen. Den Chancen stehen aber auch entsprechende Risiken gegenüber.
Wenn ein Fonds für einen Bruchteil seines Nominalwertes verkauft wird, hat das meist einen Grund. Die entsprechenden Informationen sind vielleicht nicht öffentlich, sondern nur für Anleger/innen des Fonds sichtbar.
Käufer/innen auf dem Zweitmarkt sollten also genau wissen, was sie tun – ansonsten kann sich ein vermeintliches „Schnäppchen“ schnell als Verlustgeschäft entpuppen.
Gibt es Risiken beim Kauf über einen Zweitmarkt?
Ja, der Kauf eines Fondsanteils auf einem Zweitmarkt ist mit mehreren Risiken verbunden.
Ein Risiko ist die Informationsasymetrie zwischen Käufern/innen und Verkäufern/innen. Geschlossene Fonds bzw. AIFs haben zwar Transparenzpflichten gegenüber den Anlegern/innen, doch sie müssen nicht alle Informationen öffentlich machen. Dadurch stehen Kaufinteressierten möglicherweise nicht alle Informationen zur Verfügung, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung nötig sind.
Außerdem waren geschlossene Fonds vor 2013 teilweise mit umfangreichen Nachschusspflichten verbunden. Wenn Käufer/innen einen solchen Fondsanteil auf dem Zweitmarkt erwerben, gehen diese Verpflichtungen auf sie über.
Welche Zweitmärkte gibt es in Deutschland?
Die größten Zweitmarkt-Plattformen in Deutschland sind:
- Zweitmarkt.de gilt als der größte Handelsplatz für laufende Beteiligungen. Dort können fast alle Arten von geschlossenen Fonds bzw. AIFs gehandelt werden. Der Verkaufspreis wird per Bieterverfahren festgelegt.
- Deutsche-Zweitmarkt.de ermöglicht es, eine Beteiligung öffentlich auf der Plattform oder gezielt an potenzielle Interessenten vermarkten zu lassen. Der Verkaufspreis wird per Bieterverfahren festgelegt.
- Fondiscount.de bietet ebenfalls den Service, die Käufersuche sowie die Abwicklung als Makler zu übernehmen. Der Preis dabei orientiert sich an einem indikativen Preisangebot, das Verkäufer/innen am Anfang des Prozesses erhalten.
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