Marketingmitteilung

Eigentumswohnungen als Kapitalanlage 2022: Komplexer als gedacht!

5. April 2022
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Thema
Geldanlage

Kaum eine Kapitalanlage genießt so viel Vertrauen wie das „Betongold“. Doch - wie alle Geldanlagen - haben Eigentumswohnungen sowohl Chancen als auch Risiken. Dieser Artikel erklärt, welche das sind und beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Wohnungsmarkt.

Eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage nutzen – wie funktioniert das?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, können Sie diese vermieten und so als Kapitalanlage nutzen.

Sie erhalten die Mieteinnahmen und zahlen regelmäßige Kosten für die Wohnung. Einen Teil der Kosten können Sie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an die Mieter*Innen weitergeben, einen Teil nicht.

Sie können die Wohnung jederzeit verkaufen und profitieren dabei von möglichen Wertsteigerungen während der Halteperiode.

Wohnungen bringen Verbindlichkeiten mit sich

Wichtig ist: Wohnungen sind keine reinen „Renditemaschinen“, sondern gehen auch mit – teilweise erheblichen – finanziellen Verbindlichkeiten sowie Risiken einher.

Wenn die Miete ausfällt oder größere Sanierungen / Reparaturen anstehen, kann eine Wohnung vorübergehend zum Nullsummenspiel werden oder Geldnachschüsse erfordern.

Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaft Köln verloren im Jahr 2015 mehr als 7 % der privaten Vermieter*Innen Geld mit ihren Objekten, 47,3 % verdienten 5000 € oder mehr an Mieteinnahmen im Jahr.

Das liegt nach Ansicht der Autor*Innen nicht nur an Kosten, sondern auch an Versäumnissen der privaten Vermieter*Innen. Diese erhöhen häufig Mieten nicht regelmäßig und legen Kosten nicht konsequent auf den Mieter*Innen um.

Für optimale Renditen sind also unternehmerischer Aufwand sowie eine gut durchdachte Investitionsentscheidung nötig.

Lohnen sich kurzfristige Investitionen in Eigentumswohnungen?

Tendenziell nicht. Eigentumswohnungen gelten als Investment, das sich meist nur mit langfristigem Anlagehorizont rentiert. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Die Anschaffungskosten müssen erst einmal durch Einnahmen kompensiert werden.
  • Der Gesetzgeber besteuert einen zeitnahen Verkauf, weil er kurzfristigen Spekulationshandel mit Immobilien verhindern möchte. Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung vor dem Ablauf von zehn Jahren Haltefrist, müssen Sie eventuelle Verkaufsgewinne versteuern.
  • Viele Anleger*Innen gehen für die Immobilienfinanzierung langfristigeDarlehen ein. Wenn Sie eine solche Finanzierung vorzeitig tilgen wollen, müssenSie oft Vorfälligkeitsentschädigungen leisten.

Welche Kosten fallen bei einer Kapitalanlage in Eigentumswohnungen an?

Anschaffungskosten:

  • Kaufpreis der Wohnung: Der Kaufpreis selbst ist meist der größte Kostenpunkt.
  • Sanierungskosten: Falls eine Wohnung vor der Vermietung saniert oder modernisiert werden soll, tragen Sie als Käufer*In die Kosten dafür.
  • Grunderwerbssteuer: Diese beträgt je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des Kaufpreises.
  • Notarkosten: Diese liegen meist bei 1,5 - 2 % des Kaufpreises.
  • Maklercourtage: Wird die Wohnung über Makler*Innen vermittelt, erheben diese meist 3 - 7 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer als Courtage.

Laufende Kosten:

  • Finanzierungszinsen: In der Regel wird der Kauf einer Eigentumswohnung finanziert. Dafür fallen Zinsen an. Wenn die Zinsbindung eines Darlehens endet, können die Finanzierungszinsen und damit die monatlich zu leistende Summe steigen.
  • Hausgeld: Dieses wird von der Eigentümergemeinschaft erhoben und umfasst die Kosten für Bewirtschaftung und Pflege des Gebäudes sowie Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage. Ein Teil der Kosten können Sie auf die Mieter*Innen umlegen.
  • Sonderumlagen: Falls die Eigentümergemeinschaft teure Reparaturen oder Sanierungen durchführt und die Instandhaltungsrücklagen nicht ausreichen, müssen Sie als Eigentümer*In ggf. im Rahmen einer Sonderumlage anteilig den Differenzbetrag nachschießen.
  • Instandhaltungen: Für Reparaturen und Sanierungen in der Wohnung selbst müssen Sie als Eigentümer*In die Kosten tragen. Die Ausnahme sind grob fahrlässig verursachte Schäden und kleinere Reparaturen bis 100 €, wenn das im Mietvertrag festgelegt wurde.
  • Mietausfallrücklagen: Wenn Mieter*Innen die Miete nicht zahlt oder Sie die Wohnung nach einer Kündigung nicht sofort neu vermieten können, fallen viele Kosten trotzdem weiter an. Banker*Innen empfehlen häufig, dafür rund 20 % der Nettokaltmiete zurückzulegen.
  • Grundsteuer: Die Grundsteuer wird meist quartalsweise von den Gemeinden erhoben. Sie wird aus mehreren Faktoren berechnet, weshalb sich die Höhe nicht pauschalisieren lässt. Sie darf auf die Mieter*innen umgelegt werden.
  • Einkommenssteuer: Mieteinnahmen müssen generell mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Im Gegenzug können Sie als Eigentümer*In diverse Kosten steuerlich geltend machen (siehe unten).

Zeitaufwand / Verwaltungsaufwand:

Wenn Sie eine Wohnung weitervermieten, müssen Sie neben den finanziellen Kosten auch mit zeitlichem Aufwand rechnen, beispielsweise für:

  • Kontrolle der Hausverwaltung und der Verwaltungsgebühren
  • Buchhaltung und Nebenkostenabrechnung
  • Reparaturen organisieren und kontrollieren
  • Sanierungen organisieren und kontrollieren

Wo können Anleger*Innen Eigentumswohnungen kaufen?

  • Immobilienmakler*Innen können IhnenAngebote vorstellen und die Suche nach passenden Objekten übernehmen.
  • Immobilienportale wie ImmobilienScout24 und Immowelt listen zahlreiche Wohnungsangebote auf und geben Ihnen die Möglichkeit, selbst nach Objekten zu suchen.
  • Bauträger verkaufen projektierte Wohnungen teilweise direkt und provisionsfrei, beispielsweise über die eigene Website.
  • Anzeigenportale und -magazine wie Ebay Kleinanzeigen haben häufig eine Immobiliensektion, in welcher Eigentumswohnungen inseriert werden.
  • Hausbanken haben teilweise ein Sortiment an Immobilien im Angebot und stellen Ihnen diese auf Nachfrage hin vor.
  • Zwangsversteigerungsportale wie das Portal der Landesjustizverwaltungen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich über kommende Zwangsversteigerungen von Wohnungen zu informieren.
Tipp

Bereits vermietete Objekte sind beim Kauf oft günstiger. Das hat zwei Gründe:

  • Es besteht weniger Konkurrenz. Für viele Eigennutzer*Innen sind vermietete Wohnungen nicht interessant, weil eine Eigenbedarfskündigung aufwändig sein kann.
  • Als Käufer*In müssen Sie die Konditionen des bestehenden Mietvertrags akzeptieren. Es giltder Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Dadurch sind Sie in der Ausgestaltungdes Mietverhältnisses eingeschränkt. Eventuell können Sie mitdem Objekt nicht die marktübliche Miete erzielen.

Wohnungskäufer*Innen werden Teil einer Eigentümergemeinschaft

Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen, werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Diese bezahlt gemeinsam die Kosten für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten des Gebäudes, wählt eine Hausverwaltung und stimmt über Sanierungen ab.

In der Regel haben Sie als Einzelperson kein Vetorecht gegen Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Die Einsicht in die Politik und zukünftige Pläne einer Eigentümergemeinschaft ist jedoch für potenzielle Käufer*Innen beschränkt. Eine „passende“ Gemeinschaft zu finden, ist in der Praxis nur schwer möglich.

Wie werden Eigentumswohnungen steuerlich behandelt?

Disclaimer

Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und können keine individuelle, qualifizierte Steuerberatung ersetzen.

Für jede Wohnung wird regelmäßig die Grundsteuer von den Gemeinden erhoben. Sie wird aus mehreren Faktoren berechnet, weshalb sich die Höhe nicht pauschalisieren lässt. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, können Sie die Grundsteuer auf die Mieter*Innen umlegen.

Übersteigt Ihr Gesamteinkommen inkl. der vollen Mieteinnahmen (Kaltmiete und Nebenkosten) die steuerlichen Freibeträge, müssen Sie die Mieteinkünfte mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Die Freibeträge liegen bei (Stand 2022):

  • Alleinstehende: 9.084 €
  • Verheiratete Paare: 19.968 €
  • Für Kinder erhalten die Eltern einen zusätzlichen Freibetrag von 2.730 € pro Elternteil angerechnet. Dazu kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) von 1.464 € pro Elternteil.

Dafür können Sie die nicht umlagefähigen Kosten als „Werbungskosten“ absetzen. Dazu fallen beispielweise die Finanzierungszinsen sowie Abschreibungen für die Abnutzung der Wohnung.

Ein Sonderfall sind denkmalgeschütze Immobilien. Hier haben Sie die Möglichkeit, besonders hohe Abschreibungssätze zu nutzen.

Wie lässt sich die Eignung einer Wohnung als Kapitalanlage bestimmen?

  • Befindet sich die Wohnung in einer guten Lage? Die Lage spielt eine entscheidende Rolle dabei, ob eine Wohnung langfristig an Wert gewinnt und Sie diese erfolgreich vermieten können.
  • Ist der Kaufpreis günstig oder teuer? Um das herauszufinden, können Sie lokale Referenzwerte heranziehen (z.B. den Capital Immobilien-Kompass). Außerdem können Sie die Anschaffungskosten durch die prognostizierte Nettokaltjahresmiete teilen. Ist der Faktor bspw. höher als 20, müssen Sie Immobilie länger als 20 Jahre lang halten, um den Kaufpreis durch die Miete zu amortisieren. Alternativ müssen Sie auf zukünftige Miet- und Wertsteigerungen spekulieren.
  • Wie hoch sind die Instandhaltungsrücklagen der Eigentümergemeinschaft? Beim Kauf übernehmen Sie die bestehende Instandhaltungsrücklage sowie die Zahlungsverpflichtungen für kommende Sanierungen, wenn die Rücklagen nicht ausreichen. Falls das Hausgeld in der Vergangenheit sehr niedrig war oder es häufig Nachzahlungen gab, kann das auf weitere Nachzahlungen hindeuten.
  • Gibt es Zahlungsrückstände beim Hausgeld? Haben Vorbesitzer*Innen der Wohnung Zahlungsrückstände, gehen diese möglicherweise auf Sie als Käufer*In über (Das hängt von Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ab). Sie sollten dann mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
  • Was steht in den Protokollen und Beschlüssen der Eigentümerversammlungen? Mithilfe dieser können Sie sich einen Überblick über die letzten größeren Sanierungen und die anstehenden Sanierungen verschaffen. Falls diese nicht durch die Instandhaltungsrücklagen gedeckt sind, kann es zu Sonderumlagen kommen. Eventuell können Sie einen Sanierungsstau erkennen, welcher zu weiteren Problemen führen kann.
  • Wie groß ist die Eigentümergemeinschaft? Je mehr Eigentümer*Innen es gibt, desto schwieriger gestaltet sich in der Regel die Entscheidungsfindung.
  • Gibt es Mehrheitseigentümer*Innen? Das kann vor- oder nachteilhaft sein. Mehrheitseigentümer*Innen können tendenziell ihre Politik gegen den Willen der anderen Eigentümer*Innen durchsetzen. Sie können jedoch auch verhindern, dass es Streit und Sanierungsstau gibt.
  • Ist die Bausubstanz der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums in gutem Zustand? Falls größere Mängel bestehen, können unvorhergesehene Kosten auf Sie zukommen. Die Einschätzung der Bausubstanz ist für Laien oft schwer, kann aber von fachkundigen Expert*Innen übernommen werden.
  • Energieeffizienz: Verkäufer*Innen sind verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage den Energieausweis des Gebäudes vorzulegen. Dieser teilt die Energieeffizienz in Klassen von A+ bis H ein. Höhere Energieeffizienzklassen machen ein Objekt potenziell attraktiver, weil geringere Nebenkosten anfallen.
  • Welche gesetzlichen Regelungen gelten vor Ort? Regelungen wie eine Mietpreisbremse können dazu führen, dass Sie nicht die Mietsätze erzielen können, die Sie für angemessen halten.

Bei vermieten Wohnungen:

  • Wie ist der Vertrag ausgestaltet, welches Mitsteigerungspotenzial gibt es? Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“, d.h. Mietverträge bleiben uneingeschränkt über den Verkauf der Wohnung hinaus gültig. Sie müssen die bestehenden Konditionen beim Kauf akzeptieren.

Bei Neubauwohnungen:

  • Erfahrener Bauträger: Ein Bauträger, welcher bereits viele Projekte umgesetzt hat, produziert potenziell weniger Mängel beim Bau. Außerdem kann er in der Regel zuverlässiger einschätzen, ob die Wohnung dem lokalen Bedarf entspricht.

Corona-Krise: Sind Eigentumswohnungen 2020-2022 risikoreicher geworden?

Mit Beginn der Corona-Krise wurden Befürchtungen laut, dass die Lockdown-Maßnahmen zu einem Anstieg von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit und dadurch zu vermehrten Mietausfällen führen könnte. Bislang sind letztere jedoch nicht eingetreten.

Erfreuliche Zahlen legte beispielsweise der Wohnungskonzern TAG vor. Er teilte im August 2020 seinen Aktionären mit, dass bis Ende Juni 2020 nur 0,1 % der Mieter die Miete coronabedingt nicht zahlen konnten.

Anfang 2021 folgte Umfrageergebnisse des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), dem in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg 292 Wohnungsunternehmen angehören. Nach Angaben der Befragten waren nur 0,19 Prozent der Mietverhältnisse von einem Zahlungsausfall betroffen – und damit weniger als vor der Krise.

Preiseinbrüche bei Wohnimmobilien gab es nicht. Eine Studie der Universität Regensburg sieht sogar einen „Pandemie-Effekt“, der in vielen Regionen den Preisauftrieb weiter verstärkt hat.

In Großstädten schwächte sich das Preiswachstum zwar leicht ab; im Umland und in ländlichen Gegenden nahmen die Preise jedoch mehr zu, als es 2019 zu erwarten war. Die Erklärung der Forscher*Innen: Vor dem Hintergrund von Lockdown und Homeoffice hätten viele Haushalte zusätzlichen Platz gesucht – der eher außerhalb der Kernstädte zu finden ist.

Auch in Bezug auf die Angebotsmieten stellt die Studie einen „Pandemie-Effekt“ fest, der jedoch nicht so stark ausfällt wie bei den Kaufpreisen.

Im Angesicht der Krise zeigte sich der Wohnimmobilienmarkt also sehr stabil und Gewann an Investor*Innenvertrauen, weshalb Wohnimmobilien zunehmend als „Corona-Gewinner“ bezeichnet werden.

Vorteile und Nachteile von Eigentumswohnungen im Überblick

Chancen/Vorteile

  • Sie profitieren von den Mieteinnahmen als zusätzliches Einkommen.
  • Nach 10 Jahren ist ein steuerfreier Verkauf möglich.
  • Potenzieller Inflationsschutz durch den Sachwert der Immobilie.
  • Kapitalaufbau bei einer Wertsteigerung der Immobilie.

Risiken/Nachteile

  • Die Anschaffungskosten müssen erst einmal wieder erwirtschaftet werden.
  • Falls die Instandhaltungsrücklagen nicht für Reparaturen/Sanierungen ausreichen, müssen Sie zusätzliches Geld nachschießen.
  • Es ist Zeit- und Verwaltungsaufwand für die Bewirtschaftung der Wohnung nötig, oder Sie müssen die Aufgaben gegen eine Gebühr an professionelle Dienstleister abgeben.
  • Falls Sie die Wohnung finanzieren, gehen Sie eine Verbindlichkeit ein, welche Sie langfristig bedienen müssen. Die zu leistenden Zahlungen können sich nach Ablauf der Zinsbindung erhöhen.
  • Wohnungen können durch Marktveränderungen und unvorhergesehene Ereignisse an Wert verlieren.

Welche Alternativen zur Eigentumswohnung als Kapitalanlage gibt es?

Wenn Sie in den Besitz von Immobilien investieren wollen, gibt es mehrere Alternativen zur klassischen Eigentumswohnung:

  • Immobilienfonds sammeln die Gelder vieler Anleger*Innen und investieren sie in Immobilienbestände. Nach Abzug der Kosten erhalten Sie als Anleger*In die Erlöse ausgezahlt. Bei zinsbaustein.de sind ausgewählte Alternative Investmentfonds onlinezeichenbar. >> Mehr erfahren
  • Pflegeapartments bieten Ihnen die Chance, eine professionell verwaltete Wohnung zu erwerben. Teilweise erhalten sie zusätzlich das exklusive Recht, ohne Warteliste in das entsprechende Pflegeheim einzuziehen (bevorzugtes Belegrecht).
  • Studentenapartments in privaten Wohnheimen werden in der Regel ebenfalls von professionellen Betreibern verwaltet und erfordern wenig Verwaltungsaufwand.

Anlagealternative mit nur 12-36 Monaten Laufzeit: Investition in Immobilienprojekte

Möchten Sie mit geringem Kapitaleinsatz und kurzem Zeithorizont in den Immobilienmarkt investieren? Crowdinvesting bei zinsbaustein.de gibt Ihnen die Möglichkeit, mit Beträgen von 500 bis 25.000 € direkt in einzelne Immobilienprojekte zu investieren. Die Investitionssumme wird als Darlehen an einen Projektentwickler vergeben und nach einer festgelegten Laufzeit von 12-36 Monaten zurückgezahlt.

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