Transparenz und Vergleichbarkeit sind wichtige Richtlinien bei der Darstellung unserer Investitionsangebote. Wir haben die wichtigsten Anlegerfragen und Antworten zum aktuellen Projekt „Quartier am Golfplatz“ gesammelt.
Mit welchen Mitteln soll das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Projekt ist bereits an die INP Holding AG verkauft.
Es handelt sich um einen sogenannten „Forward Share Deal“. Bereits jetzt wurde vertraglich vereinbart, dass die Anteile an der Projektgesellschaft nach der Fertigstellung der Gebäude an INP Holding AG übergehen werden.
Aus diesen Verkaufserlösen sowie den Mieterträgen des Pflegebetreibers Convivo Group sollen unter anderem die von den Anlegern aufgenommenen Nachrangdarlehen (einschließlich Zinsen) bedient werden.
Wie kann bereits ein Kaufvertrag vorhanden sein, obwohl die Baugenehmigung noch nicht erteilt wurde?
Beim Projekt „Quartier am Golfplatz“ liegt ein „Forward Share Deal“ vor. Es werden nicht die Immobilien selbst verkauft, sondern Anteile an der Projektgesellschaft, die die Immobilien hält. Der Verkauf eines Immobilienprojektes ohne Baugenehmigung ist in dieser Form rechtlich möglich und durchaus üblich.
Was passiert, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird/ sich zu lange verzögert?
Die Baugenehmigung ist eine Auszahlungsvoraussetzung. Solange sie nicht erfüllt ist, werden alle Investments sicher bei unserem Zahlungstreuhänder secupay AG verwahrt. Falls sich abzeichnet, dass es keine Baugenehmigung geben wird, erhalten Sie Ihr Investment mit Verzinsung für die vergangene Zeit zurück.
In diesem Fall ist die Nichterteilung der Baugenehmigung sehr unwahrscheinlich, da das Projekt in Kooperation mit der Gemeinde Fredenbeck entwickelt wurde und die Stadt bereits im Voraus die Baugenehmigung zugesichert hat.
Wann beginnt die Verzinsung des Investments?
Ab Zahlungseingang.
Die Verzinsung des Investments beginnt ab Eingang Ihrer Überweisung auf dem Treuhandkonto der secupay AG. Je früher Sie einzahlen, desto früher entsteht ein Zinsanspruch für Sie.