Das „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ ist ein zentraler Teil des zinsbaustein.de Risikomanagements und stellt die Qualität aller Angebote auf unserer digitalen Investmentplattform sicher. Gerne stellen wir Ihnen das amtierende „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ vor. Nils Hübener, Co-CEO der Dr.Peters Group, ist seit Juli 2022 ein offizielles Mitglied.
In diesem Artikel stellen wir Ihnen Nils Hübener vor und erklären, welchen Beitrag das „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ zu unserer Qualitätssicherung leistet.
Neues Mitglied seit Juli 2022: Nils Hübener
Seit Anfang April 2022 ist Nils Hübener Co-CEO der Dr. Peters Group. Gemeinsam mit den beiden Holding-Geschäftsführern Kristina Salamon und Dr. Albert Tillmann führt er die Unternehmensgruppe und verantwortet deren strategische Weiterentwicklung. Hierbei koordiniert er insbesondere die Arbeit der Immobilienabteilungen und übernimmt zudem Verantwortung in den Unternehmensbereichen Neugeschäft und Services.
Nils Hübener
Wie setzt sich das „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ zusammen?
Das „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ besteht außerdem noch aus zwei weiteren Mitgliedern, die zinsbaustein.de seit dem Start eng begleitet haben:
- Dr. TiIman Engel ist Geschäftsführer der Sontowski & Partner GmbH. Während seiner über 10-jährigen Tätigkeit bei der Sontowski & Partner Group hat er breite Kenntnisse und Erfahrungen im Controlling und in der Risikoprüfungen für Immobilienprojekte gesammelt.
- Eric Romba ist als ehemaliger Geschäftsführer des Bundesverbandes Sachwerte undInvestmentvermögen (BSI) e.V. ein Fachmann für Alternative Investmentprodukte.Außerdem besitzt er als praktizierender Rechtsanwalt juristische Fachkenntnisse, die er bei vertraglichen Fragen einsetzt. Er ist als Partner bei der Kanzlei Osborne Clark deutschlandweit angesehener Spezialist für digitale Sachwertinvestments.
Von links nach rechts: Nils Hübener, Dr. TiIman Engel, Eric Romba
Was ist die Aufgabe des „Beratungsgremiums der Geschäftsleitung“?
Auf Basis eines Investment-Memos diskutiert das „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ alle Projektvorschläge, die es durch den strikten zinsbaustein.de Due-Diligence-Prozess geschafft haben. Jedes einzelne Mitglied des Gremiums muss dem Projekt zustimmen, bevor wir dem Darlehensnehmer einen Finanzierungsvertrag anbieten.
Welchen Beitrag leistet das Gremium zur Qualitätssicherung?
Das „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ wacht über die Einhaltung unserer strengen Qualitätsstandards für Finanzierungsprojekte.
Dabei kann nicht nur ein Vetorecht eingesetzt werden, sondern auch mit einer Anpassung der Auszahlungsvoraussetzungen die Qualität eines Angebots sichergestellt werden. Beispiele dafür sind:
- Das Gremium knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass der Entwickler eine andere Verbindlichkeit zurückführen muss, bevor er unser Darlehen erhält.
- Das Komitee fordert, dass der Entwickler die Eigenkapitalquote des Projekts erhöht oder eine Kapitalreserve bildet.
- Bei einer Betreiberimmobilie legt das Gremium fest, dass der Entwickler einen Betreibervertrag schließen muss, bevor er eine Finanzierung erhält.
So ist es zinsbaustein.de möglich, ein vergleichbares Chancen-Risiko-Profil bei Projekten mit unterschiedlichen Asset-Klassen, Standorten und Vergabearten sicherzustellen.