Marketingmitteilung

Lernen Sie unser „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ kennen

13. Februar 2020
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Das  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ ist ein zentraler Teil des zinsbaustein.de Risiko­managements und stellt die Quali­tät aller An­gebote auf unserer digi­talen In­vestment­plattform sicher. Gerne stellen wir Ihnen das amtierende  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ vor. Nils Hübener, Co-CEO der Dr.Peters Group, ist seit Juli 2022 ein offi­zielles Mit­glied.

In diesem Ar­tikel stellen wir Ihnen Nils Hübener vor und er­klären, welchen Beitrag das  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ zu unserer Qualitäts­sicherung leistet.

Neues Mit­glied seit Juli 2022: Nils Hübener

Seit Anfang April 2022 ist Nils Hübener Co-CEO der Dr. Peters Group. Gemeinsam mit den beiden Holding-Geschäftsführern Kristina Salamon und Dr. Albert Tillmann führt er die Unternehmensgruppe und verantwortet deren strategische Weiterentwicklung. Hierbei koordiniert er insbesondere die Arbeit der Immobilienabteilungen und übernimmt zudem Verantwortung in den Unternehmensbereichen Neugeschäft und Services.

 

 

Nils Hübener

 

Wie setzt sich das  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ zu­sammen?

Das  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ besteht außer­dem noch aus zwei weiteren Mit­gliedern, die zinsbaustein.de seit dem Start eng be­gleitet haben:

  • Dr. TiIman Engel ist Geschäftsführer der Sontowski & Partner GmbH. Während seiner über 10-jährigen Tätig­keit bei der Sontowski & Partner Group hat er breite Kennt­nisse und Er­fahrungen im Con­trolling und in der Risiko­prüfungen für Immobilien­projekte ge­sammelt.
  • Eric Romba ist als ehe­maliger Geschäfts­führer des Bundes­verbandes Sach­werte undInvestment­vermögen (BSI) e.V. ein Fach­mann für Alter­native Investment­produkte.Außerdem besitzt er als prakti­zierender Recht­sanwalt juris­tische Fach­kenntnisse, die er bei ver­traglichen Fragen ein­setzt. Er ist als Partner bei der Kanzlei Osborne Clark deutschland­weit an­gesehener Spe­zialist für digi­tale Sach­wert­investments.

Von links nach rechts: Nils Hübener, Dr. TiIman Engel, Eric Romba

Was ist die Aufgabe des „Beratungsgremiums der Geschäftsleitung“?

Auf Basis eines Investment-Memos diskutiert das  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ alle Projekt­vorschläge, die es durch den strikten zinsbaustein.de Due-Diligence-Prozess geschafft haben. Jedes einzelne Mit­glied des Gremiums muss dem Pro­jekt zu­stimmen, bevor wir dem Darlehens­nehmer einen Finanzierungs­ver­trag an­bieten.

Welchen Beitrag leistet das Gremium zur Qualitäts­sicherung?

Das  „Beratungsgremium der Geschäftsleitung“ wacht über die Ein­haltung unserer strengen Qualitäts­standards für Finanzierungs­projekte.

Dabei kann nicht nur ein Veto­recht ein­gesetzt werden, sondern auch mit einer An­passung der Auszahlungs­voraussetzungen die Qualität eines An­gebots sicher­ge­stellt werden. Beispiele dafür sind:

  • Das Gremium knüpft seine Zu­stimmung an die Be­dingung, dass der Entwickler eine andere Ver­bindlich­keit zurück­führen muss, bevor er unser Dar­lehen erhält.
  • Das Komitee fordert, dass der Ent­wickler die Eigen­kapital­quote des Pro­jekts er­höht oder eine Kapital­reserve bildet.
  • Bei einer Betreiber­immo­bilie legt das Gremium fest, dass der Ent­wickler einen Betreiber­ver­trag schließen muss, bevor er eine Finan­zierung er­hält.

So ist es zinsbaustein.de möglich, ein ver­gleich­bares Chancen-Risiko-Profil bei Pro­jekten mit unter­schiedlichen Asset-Klassen, Stand­orten und Vergabe­arten sicher­zu­stellen.

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