Wer Geld anlegt, sollte das Finanzamt nicht vergessen – auf viele Erträge fällt eine Kapitalertragssteuer an, in Deutschland meist die Abgeltungssteuer. Wie hoch ist sie und gibt es Sparpotenziale? Wir haben die wichtigsten Fakten für Anleger/innen zusammengefasst.
HaftungsausschlussDie steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Person ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung von individuellen steuerlichen Fragen empfehlen wir, den Rat eines steuerlichen Beraters einzuholen. Der Artikel gibt den Stand vom 07.12.22 wieder; für die Korrektheit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. |
Was ist eine Kapitalertragssteuer?
Bei einer Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine Einkommensteuer. Es ist ein genereller Überbegriff für Steuern, die Gewinne aus Kapitalanlagen betreffen. Diese werden in fast allen Ländern weltweit fällig.
In der Regel sind Kapitalertragssteuern als „Quellensteuer“ konzipiert. Das bedeutet: Sie werden direkt von der depotverwaltenden Bank oder Versicherung einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abgeführt.
In Deutschland wurde die Besteuerung von Investment-Gewinnen 2009 mit der Einführung der einheitlichen „Abgeltungssteuer“ reformiert. Seitdem gelten für die meisten Kapitalerträge folgende Konditionen:
- Ein einheitlicher Steuersatz von 25 % des Gewinns
- Ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuersumme
- Je nach Konfessionszugehörigkeit kommt dazu eine Kirchensteuer von 8 oder 9 % der Steuersumme
Außerdem wurde ein „Sparer-Pauschbetrag“ eingeführt. Pro Person sind jährlich 1.000 € an Kapitalerträgen steuerbefreit, bei Ehepaaren sind es 2.000 €. Dafür sind bis auf wenige Ausnahmen keine „Werbungskosten“ bei Kapitalanlagen mehr anrechenbar.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, können Sparer und Sparerinnen mit ihrer Steuererklärung die Differenz beim Finanzamt zurückfordern.
Für welche Geldanlagen fällt die Abgeltungssteuer an?
Anleger müssen unter anderem bei folgenden gängigen Geldanlagen mit einer Abgeltungssteuerpflicht rechnen:
- Aktien: Dividenden und Kursgewinne beim Verkauf müssen versteuert werden. Aktien, die vor Ende 2008 gekauft wurden, können steuerfrei verkauft werden.
- Anleihen: Zinsen und Kursgewinne beim Verkauf müssen versteuert werden.
- Bankeinlagen: Sämtliche Zinsen müssen versteuert werden.
- Kapitallebensversicherungen: Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind in der Regel steuerfrei. Kapitalerträge aus neueren Policen müssen je nach Laufzeit und Alter bei Auszahlung entweder voll oder zur Hälfte versteuert werden. Wird eine Risikolebensversicherung ausbezahlt, ist der Betrag dagegen frei von der Abgeltungssteuer.
- Fondsanteile: Die Ausschüttungen aus Fonds sind abgeltungssteuerpflichtig. Kursgewinne dagegen müssen seit 2018 nur zum Teil mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Höhe hängt von der Fondsart ab. Fonds müssen seitdem zusätzlich eine Körperschaftssteuer direkt aus ihrem Vermögen bezahlen, sodass sie weniger ausschütten können.
- Crowdinvesting: Die Erträge aus Crowdinvestings unterliegen der Abgeltungsteuer. Seit dem 01.01.2021 unterliegen sämtliche Zinsauszahlungen von Crowdinvestings einer Quellenbesteuerung, das heißt: Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer werden automatisch bei jeder Auszahlung einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt.
- Strukturierte Finanzprodukte: Gewinne aus Zertifikaten, Hebelprodukten und ähnlichen strukturierten Finanzprodukten unterliegen generell der Abgeltungssteuer, wenn das Produkt nach 2008 gekauft wurde.
Darüber hinaus gibt es einige Ausnahmen. Diese müssen zwar in der Einkommensteuererklärung angeben werden, unterliegen aber nicht der Abgeltungssteuer. Eventuell fallen hier andere Steuern an.
- Auslandskonten
- Gewinne aus dem Verkauf einer Lebensversicherung
- Erstattungszinsen vom Finanzamt
- Zinsen aus einem Darlehen an Privatpersonen
Warum gibt es die Abgeltungssteuer?
Die Einführung der Abgeltungssteuer sollte mehreren Zielen dienen. Zum einen sollte sie ein international wettbewerbsfähiges Besteuerungsmodell etablieren, um den Abfluss von Kapital ins Ausland zu verhindern und den Standort Deutschland interessanter für internationale Privatinvestoren/innen zu machen.
Des Weiteren erforderte die vorhergehende Kapitalertragssteuer, dass Anlegerinnen und Anleger sämtliche Einnahmen und Gewinne aus ihren Investments in der Steuererklärung aufführen. Dieses aufwändige und komplexe System sollte vereinfacht werden.
Außerdem bedeutete die Abgeltungssteuer die Einführung eines Quellensteuer-Abzuges und damit weniger Aufwand für Anlegerinnen/Anleger sowie Finanzämter.
Wie können Anleger/innen bei der Abgeltungssteuer sparen?
Sparerfreibeträge nutzen
Pro Person sind jährlich 1.000 € an Kapitalerträgen steuerbefreit, bei Ehepaaren sind es 2.000 € („Sparerpauschbetrag“). Dieser Betrag wird bei der Quellensteuer-Abführung jedoch nicht automatisch berücksichtigt.
Anlegerinnen und Anleger haben zwei Optionen, um sich ihre steuerfreien Erträge zu sichern:
- Sie können sich die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung rückerstatten lassen.
- Sie können Freistellungsaufträge bei Banken und sonstigen Anbietern/innen einreichen, damit diese keine Quellensteuerabführung durchführen. Zusammengerechnet dürfen alle Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
Für Kinder anlegen
Geld, das für ein minderjähriges Kind angespart wird, kann in dessen Namen angelegt werden. Kinder haben eigene Freibeträge von jeweils 1.000 €, bis zu denen Investment-Erträge problemlos steuerfrei gestellt werden können.
Übersteigen die Erträge diesen Freibetrag, kann bis zur Summe von 10.245 € (2020) eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind beim Finanzamt beantragt werden. Diese legt fest, dass aufgrund der geringen Einnahmen des Kindes keine Einkommenssteuer fällig wird.
Verluste geltend machen
Machen Anlegerinnen und Anleger beim Investieren Verluste, können Sie diese eventuell steuerlich geltend machen. Sie werden dann mit den Erträgen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet.
Die Grundregel dabei lautet: Verluste aus abgeltungssteuerpflichtigen Anlagen können mit Erträgen aus anderen abgeltungssteuerpflichtigen Anlagen verrechnet werden, aber nicht mit anderen Einkommensarten wie Mieten und Arbeitsgehältern.
Eine Ausnahme sind Aktien-Investments: Kursverluste bei Aktien können nur mit Kursgewinnen bei anderen Aktien verrechnet werden.
Staatliche geförderte Altersvorsorgemodelle nutzen
Bestimmte Modelle zur Altersvorsorge sind staatlich begünstigt, sodass Ihre Erträge nur teilweise oder gar nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert werden müssen. Dazu gehören Riester-Verträge, Rürup-Verträge und kapitalbildende Lebensversicherungen.
Achtung – bei diesen Anlageprodukten können die Kosten jedoch so hoch sein, dass sie sich trotz Steuervorteile nicht besser rentieren als vergleichbare Spar- und Fondsprodukte. Anlegerinnen und Anleger sollten die Konditionen sorgfältig vergleichen, anstatt sich von vermeintlich attraktiven Steuerspar-Modellen ködern zu lassen.
Geldanlage mit 7 % Zinsen p. a.: Investition in Immobilienprojekte
Möchten Sie mit geringem Kapitaleinsatz und kurzem Zeithorizont in den Immobilienmarkt investieren? Crowdinvesting bei zinsbaustein.de gibt Ihnen die Möglichkeit, mit Beträgen von 500 bis 25.0000 € direkt in einzelne Immobilienprojekte zu investieren. Die Investitionssumme wird als Darlehen an einen Projektentwickler vergeben und nach einer festgelegten Laufzeit von 12-36 Monaten zurückgezahlt.
Laden Sie sich jetzt unseren kostenlosen Ratgeber herunter und erfahren Sie mehr über die Funktionsweise, Chancen und Risiken dieser Anlageform: