Marketingmitteilung

Anlagebasisinformationsblatt (ABIB)

Was ist ein ABIB?

Ein Anlagebasisinformationsblatt (ABIB) nach der ECSP-Verordnung ist ein Dokument der EU, das Anleger*innen über Projekte auf Crowdfunding-Plattformen informiert.

 

Diese Projekte benötigen eine Finanzierung von bis zu 5 Millionen Euro. Crowdfunding-Plattformen, die solche Projekte unterstützen, müssen von einer gemäß der ECSP-Verordnung zugelassenen Stelle genehmigt sein und strenge aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen. Unternehmen, die Projekte über diese Plattformen finanzieren möchten, müssen gemäß der ECSP-Verordnung ein Anlagebasisinformationsblatt (ABIB) erstellen, das maximal 6 DIN-A4-Seiten umfassen darf.

Das ABIB informiert potenzielle Anleger*innen umfassend vor einer Investition. Die ECSP-Verordnung unterscheidet zwischen nicht kundigen und kundigen Anlegern, wobei Erstere besonderen Schutz genießen. Trotzdem muss für jedes Projekt ein ABIB erstellt werden, unabhängig von der Kundigkeit.

 

Wie wird das ABIB erstellt?

Die Erstellung und Veröffentlichung eines ABIB erfolgt folgendermaßen:

  1. Der Crowdfunding-Anbieter erstellt das ABIB für das zu finanzierende Projekt.
  2. Dieses ABIB wird den potenziellen Anleger*innen zur Verfügung gestellt, die das Projekt unterstützen möchten.
  3. Es ist keine Genehmigung durch Finanzaufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Veröffentlichung notwendig. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben haftet der Emittent des Anlageprodukts, in der Regel das Unternehmen.
  4. Das ABIB muss in der Amtssprache des Zielmarktes der Plattform verfasst oder von den zuständigen Behörden in dieser Sprache akzeptiert werden. Bei Teilnahme von Anleger*innen aus anderen EU-Ländern ist eine Übersetzung erforderlich.

 

Was ist der Inhalt des ABIB?

Das ABIB, das vom Crowdfunding-Anbieter erstellt wird, enthält:

  1. Informationen über den Crowdfunding-Anbieter und das Projekt
  2. Details zum Crowdfunding-Prozess auf der Plattform
  3. Risikofaktoren und Informationen zu den angebotenen Anlageprodukten
  4. Rechte der Anleger*innen
  5. Kosten und Gebühren
  6. Zugang zu weiteren Informationen und Rechtsmitteln

Je nach Projektart können weitere Informationen notwendig sein. Das ABIB muss außerdem einen Haftungsausschluss und eine Risikowarnung gemäß den ECSP-Vorgaben enthalten.