Marketingmitteilung

Alternativer Investmentfonds (AIF)

Was sind AIFs und wofür werden sie genutzt?

Ein Alternativer Investmentfonds (AIF) ist ein Vehikel für die Geldanlage in Sachwerte. Man unterscheidet zwischen „Publikumsfonds“ für Privatanleger und „Spezialfonds“, an denen sich nur semi-professionelle und professionelle Anleger beteiligen dürfen.


Ein Publikums-AIF bietet Privatanlegern die Möglichkeit, sich an großen Anlageobjekten mit hohen Investitionskosten zu beteiligen, ohne diese komplett zu erwerben. Klassischerweise sind das Gewerbeimmobilien oder Wohnportfolios, es können unter Anderem aber auch folgende Objekte sein:

  • Schiffe, Flugzeuge oder Züge
  • Transportcontainer
  • Solarparks
  • Private Equity-Beteiligungen


Was zeichnet AIFs aus?

AIFs sind unternehmerische Beteiligungen. Das bedeutet: Die Auszahlungen sind nicht garantiert, sondern werden vom Initiator lediglich aufgrund der aktuellen Kenntnisse und ggfs. vorliegender Verträge prognostiziert. Sie hängen dabei neben der Einnahmensituation in der Bewirtschaftungsphase immer auch vom unternehmerischen Erfolg bei der Veräußerung der Anlageobjekte ab und können deutlich höher oder deutlich niedriger ausfallen als geplant bzw. ausbleiben.


Darüber hinaus gibt es weitere Eigenschaften, die typisch für das Anlagevehikel AIF sind:

  • Hohe Renditechancen: AIFs bieten meist deutlich größere Renditechancen als Sparprodukte, aber auch größere Risiken.
  • Langfristigkeit: Die meisten AIFs haben relativ lange Laufzeiten von 10 Jahren und länger. Während dieser Zeit müssen sich Anleger/innen nicht um eine Wiederanlage kümmern, können die Anlage aber auch nicht kündigen. Ihr Geld ist gebunden.
  • Professionelle Verwaltung: Ein professionelles Management in Form einer regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft kümmert sich um die Auswahl, Instandhaltung und Verwaltung der Anlageobjekte. Anleger/innen haben fast keinen Verwaltungsaufwand.


Wie ist ein AIF strukturiert?

Seit 2013 muss die Struktur von AIFs bestimmten Vorgaben entsprechen. Die Initiatoren müssen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorweisen und jeder AIF wird dort zum Vertrieb eigens zugelassen. Die KVG hat strikte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Risikomanagement, regulatorische Compliance etc. einzuhalten und wird laufend kontrolliert.


Beispielsweise ist ein vom Portfoliomanagement getrenntes Risiko- und Liquiditätsmanagement für KVGen zwingend festgelegt.


In der Regel sind folgende Parteien an einem AIF beteiligt:

  • Anleger/innen beteiligen sich direkt oder über einen Treuhänder an einer Investmentkommanditgesellschaft (AIF), die als Eigentümerin der Investitionsobjekte ins Grundbuch eingetragen wird. Ein Gesellschaftsvertrag regelt ihre Rechte und Pflichten.
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) trifft die Investitionsentscheidungen, unterzeichnet die Verträge und haftet für das Management. Dabei unterliegt sie den Vorgaben aus den Anlagebedingungen sowie dem Gesellschaftsvertrag. Die KVG muss außerdem das Asset-Management und beispielsweise die Risikomanagement-Prozesse für den AIF organisieren.
  • Eine Bank oder eine anderweitige unabhängige Verwahrstelle überwacht die Zahlungsflüsse des AIFs. Sie muss u.a. bei Kreditaufnahmen und dem Ankauf, Verkauf sowie der Belastung von Vermögensgegenständen zustimmen.
  • Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer erstellt jährlich einen Jahresbericht, der neben der Bilanz auch einen umfassenden regulatorischen Teil enthält und die Arbeit der KVG überprüft.
  • Ein externer Bewerter muss für jede Immobilie, die ein AIF ankaufen möchte, ein Wertgutachten erstellen, welches in den Jahresabschluss einfließt.


Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten haben Anleger bei AIFs?

AIFs sind darauf ausgelegt, ihren Anleger/innen möglichst wenig Arbeit zu bereiten. Dadurch sind deren Möglichkeiten, auf das Fondsmanagement Einfluss zu nehmen, begrenzt.


In der Regel finden einmal jährlich Gesellschafterversammlungen statt, bei denen Anleger/innen über Vorschläge der Kapitalverwaltungsgesellschaft abstimmen können. Das kann unter anderem die folgenden Themen betreffen:

  • Die Höhe der Auszahlungen
  • Eine Änderung der Anlagebedingungen
  • Eine Verlängerung der geplanten Laufzeit


Sind AIFs nicht einfach „geschlossene Fonds“?

Der Begriff „geschlossene Fonds“ ist mit sehr einschlägigen Assoziationen verbunden. Das entsprechende Anlagevehikel war bis 2013 weitgehend unreguliert und konnte deshalb große Risiken für Anleger mit sich bringen.


Im Jahr 2013 wurden die gesetzlichen Anforderungen mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) jedoch deutlich überarbeitet. Unter Anderem gab es folgende Änderungen:

  • AIFs dürfen nur noch von regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) gemanagt werden.
  • Bei der Verwaltung des AIFs muss eine festgelegte Arbeitsteilung mit mehreren, teilweise voneinander unabhängigen Parteien eingehalten werden.
  • AIFs müssen ein vordefiniertes Risikomanagement mit Vorgaben zur Kostentransparenz, zur Fremdkapitalquote und zur Vermeidung von Interessenskonflikten einhalten.
  • Anlegern steht ein standardisiertes Reporting mit jährlichen Abschlussberichten zu, das durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert wurde.