Die Investment-KG ist eine mögliche Rechtsform für Investmentvermögen. Sie wurde mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt.
Die Anleger/innen werden Kommanditisten oder Kommanditistinnen einer Gesellschaft (GmbH & Co. KG), in deren Besitz sich das Investmentvermögen befindet. Das kann über eine Beteiligung als „Direktkommanditist“ im Handelsregister oder als „mittelbarer Kommanditist“ über einen Treuhänder erfolgen. In der Praxis wir die häufig die Treuhänderlösung eingesetzt, da sie mit weniger Aufwand und Kosten verbunden ist und die Anleger/innen anonym bleiben können.
Investment-Kommanditgesellschaften sind die häufigste Rechtsform für Alternative Investmentfonds (AIFs). Als Alternative ist auch die Rechtsform Investment-Aktiengesellschaft möglich, die jedoch aus steuerlichen Gründen nur selten eingesetzt wird.