Bei der Spekulationssteuer handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für die „Einkommensteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften“.
Besteuert werden „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG also Gewinne beim privaten Verkauf von Objekten, die als Wertanlagen angesehen werden können. Das betrifft Immobilien und Grundstücke, aber auch andere Güter wie Gold, Kunstwerke und Oldtimer.
Unter welchen Bedingungen genau die Spekulationssteuer anfällt und wie sie vermieden werden kann, erfahren Sie im Blog: