Marketingmitteilung

ECSP – Neue Verordnung für Crowdfunding-Dienstleistungen

20. Juli 2023
Auf unserem Blog erhalten Sie Neuigkeiten rund um Immobilien und Geldanlage.

zinsbaustein.de hat als erste Investment-Plattform mit Hauptsitz in Deutschland die Lizenz im Rahmen der “European Crowdfunding Service Provider-Verordnung” (ECSP-VO) erhalten und ist damit Vorreiter in der Erweiterung und dem Fortschritt für diese Branche in Deutschland.

 

Die ECSP-Verordnung vereinheitlicht EU-weit die Regelungen zum Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen. Der harmonisierte Rechtsrahmen und hohe regulatorische Anforderungen sorgen nun für noch mehr Anleger*innenschutz.

 

Was ist die ECSP-Verordnung und wieso gibt es sie?

 

Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend als alternative oder zusätzliche Finanzierungsform zu herkömmlichen Bankdarlehen oder der Mittelbeschaffung am regulierten Kapitalmarkt etabliert. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen greifen für Unternehmens- und Projektfinanzierungen vermehrt auf diese Art der Finanzierung zu. Doch auch für etablierte Unternehmen stellen Schwarmfinanzierungen eine sinnvolle Ergänzung in der Finanzierungsstruktur dar.

Aufgrund zahlreicher nationaler Unterschiede in der Regulatorik zum Crowdfunding ist die Arbeit von Plattformen wie zinsbaustein.de derzeit noch vorrangig auf den deutschen bzw. jeweils nationalen Markt beschränkt. Um Schwarmfinanzierungen einfacher und mit klaren Regeln europaweit anbieten zu können, werden die Anforderungen für die ECSP-VO durch die European Securities and Markets Authorities (ESMA), konkretisiert.

Zur Realisierung dieser Vereinheitlichung ist es notwendig, dass Anbieter von Crowdinvesting-Dienstleistungen gemäß Artikel 12 der ECSP-Verordnung über ein Lizenzierungsverfahren als „Crowdfunding Service Provider“ (CSP) zugelassen werden. Das ist für zinsbaustein.de nun geschehen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) für die Erteilung der Lizenzen verantwortlich.

Insgesamt schließen sich 27 EU-Mitgliedsstaaten künftig der neuen ECSP-Verordnung an.

 

Ändert sich das Angebot von Crowdinvesting-Plattformen durch zinsbaustein.de?

 

Mit der Schaffung einer einheitlichen europäischen Verordnung erweitert sich der Markt für Crowdinvesting-Plattformen enorm. Künftig können auf deutschen Plattformen auch Projekte aus einem anderen der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Ausländische Anleger*innen können ohne regulatorische Hürden in Projekte investieren, die von Anbietern angeboten werden, die eine ECSP-Lizenz haben. Das ist eine große Wachstumschance für die gesamte Branche.

Ein weiterer Aspekt, der sich für Projekte von Crowdinvesting-Anbietern im Rahmen der ECSP-Verordnung ändern wird, ist die Gestaltung der Darlehensform. Plattformen bieten derzeit vor allem qualifizierte Nachrangdarlehen oder Teilkreditforderungen zur Investition an. Beide Anlageformen wurden bei zinsbaustein.de angeboten.

Mit der neuen ECSP-Verordnung können Crowdinvesting-Plattformen eigenständig als Vermittler von Krediten agieren, ohne die Notwendigkeit einer Fronting-Bank; damit sparen Plattform und Projektentwickler Kosten. Außerdem entfällt die Notwendigkeit, bei der BaFin ein Vermögensanlageninformationsblatt („ViB“) einzureichen und gestatten zu lassen; damit sparen Plattformen Zeit. Anstatt des Vermögensinformationsblattes erhalten Anleger*innen ein vom Projektträger erstelltes und vom Schwarmfinanzierungsdienstleister geprüftes Anlagebasisinformationsblatt. Hier sind alle relevanten Informationen aufgeführt. 

Kredite sind jedoch nicht das einzige Instrument für Schwarmfinanzierungen. Mit der neuen Verordnung kann Kapital ebenso über Wertpapiere vermittelt werden.

 

Was unterscheidet ein ECSP-Projekt von anderen Immobilienprojekten?

 

Bisherige Darlehen für Schwarmfinanzierungen wurden entweder als qualifizierte Nachrangdarlehen oder als Teilkreditforderungen strukturiert. Das ist auch weiterhin der Fall. Da mit der Erteilung der ECSP-Lizenz die notwendige Freigabe durch die BaFin entfällt, bieten diese Projekte für die Plattform eine Zeit- und Kostenersparnis - für Anleger*innen bieten sie darüber hinaus einen direkten Zugang zu Krediten mit zusätzlichen Sicherheiten. 

ECSP-Projekte können darüber hinaus auch außerhalb von Deutschland lokalisiert sein. Während dafür bislang verschiedene Regelungen der jeweiligen Länder galten, ist die Umsetzung solcher länderübergreifenden Finanzierungsvermittlungen nun einheitlich geregelt.

Die maximale Fundingsumme für Emittenten, die ihre Projekte entsprechend der ECSP-Verordnung anbieten, liegt bei 5 Mio. € pro Jahr. Zuvor lag diese Grenze bei 6 Mio. €. Diese Angebote sind bislang von der Prospektpflicht befreit. Die ECSP-Verordnung sieht im Rahmen der Änderungen ein genormtes Anlagebasisinformationsblatt vor. Dieses wird von den Projektträger*innen erstellt und enthält die Besonderheiten dieser Schwarmfinanzierung.

 

Neue Aspekte bei Projekten nach der ECSP-Verordnung

  • Darlehensvergabe ohne die Zwischenschaltung eines kreditvergebenden Instituts, sondern direkte Vermittlung eines Darlehens über zinsbaustein.de
  • Einführung verschiedener Finanzierungsinstrumente wie Kredite und Wertpapiere
  • Projekte können im europäischen Ausland angeboten werden
  • Projekte mit Fundingvolumen bis zu 5 Mio. € pro Emittent im Jahr

 

Welche Vorteile bringt die ECSP-Verordnung für Crowdinvesting-Plattformen?

 

Crowdinvesting lebt als vergleichsweise junge Branche davon, dass ihr ausreichend Spielraum zur Weiterentwicklung gewährt wird. 

 

Die Verordnung bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

Transparenz: Unternehmen mit der ECSP-Lizenz müssen ihr Handeln transparent darlegen. Dazu gehört beispielsweise die Dokumentation und Umsetzung eines angemessenen Risiko-, Beschwerde-, Notfall- und Auslagerungsmanagements. Die Prüfung und Beaufsichtigung unterliegt in Deutschland der BaFin.

Der Vorteil für Anleger*innen und Projektträger liegt dabei darin, dass aufgrund der hohen Transparenz fundierte Grundlagen für die Entscheidung für qualitative und vertrauenswürdige Plattformen geschaffen werden.

Angebot: Mit der ECSP-Verordnung öffnen sich deutschen Crowdinvesting-Plattformen die Türen zum europäischen Markt. So können nicht nur Projekte aus dem europäischen Ausland angeboten werden, sondern auch Anleger*innen aus den Mitgliedstaaten gewonnen werden. Anleger*innen profitieren gleichermaßen von diesen Vorteilen.

Kosten- und Zeitersparnis: Als eigenständiger Darlehensvermittler können Plattformen künftig auf die Bank als Mittelsmann verzichten und so sowohl Zeit als auch Kosten einsparen. Dadurch werden Crowdinvesting-Plattformen auch für Projektentwickler noch attraktiver.

 

ECSP und zinsbaustein.de

 

Wir bei zinsbaustein.de begrüßen die meisten Neuerungen, die mit der ECSP-Verordnung den Crowdinvestingmarkt in Deutschland und Europa erweitern werden. Es ist ein großer Schritt für das Wachstum und die Weiterentwicklung der gesamten Branche und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung der europäischen Kapitalmarktunion, einem Kernziel der europäischen Union. 

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