Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Marketingmitteilung

Häufige Fragen & Antworten

Fragen zum Immobilien-Crowdinvesting

    Was ist Crowdfunding bzw. Crowdinvesting?

    Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, beschreibt eine Finanzierungsform, bei der die Darlehenssumme von einer Mehrzahl an Darlehensgebern mehrheitlich auf Internetplattformen eingesammelt wird. Die einzelnen Investitionen sind hinsichtlich der Konditionen vollkommen identisch ausgestaltet. Da Sie bei zinsbaustein.de Zinsen erzielen, spricht man von „Crowdinvesting“.

    Was ist Mezzanine-Kapital?

    „Mezzanine-Kapital“ ist ein Sammelbegriff, unter dem verschiedene Finanzierungsinstrumente zusammengefasst werden.

    Sie werden durch die Eigenschaft der „Nachrangigkeit“ von Banken als Eigenmittel anerkannt und können als Eigenkapitalersatz verwendet werden, wenn für ein Projektentwicklungsdarlehen eine bestimmte Eigenmittelquote gefordert wird.

    Mezzanine-Kapital kann u. a. in Form von Nachrangdarlehen, Genussscheinen, Stillen Beteiligungen, Options- oder Wandelanleihen vergeben werden. Es wird wie Fremdkapital immer befristet zur Verfügung gestellt.

    Was ist ein Nachrangdarlehen?

    Bei einem Nachrangdarlehen werden im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers die Forderungen der Investoren*innen ähnlich wie Eigenkapital behandelt und fallen daher hinter die Forderungen aller jeweiligen übrigen Gläubiger*innen des Darlehensnehmers zurück („Nachrangklausel“).

    Eine nachrangige Forderung wird erst dann aus der Insolvenzmasse bedient, wenn alle anderen Gläubiger*innen des Darlehensnehmers befriedigt wurden. Die nachrangige Forderung ist sodann vor- oder gleichrangig mit den Ansprüchen der Gesellschafter*innen auf Rückgewähr ihrer Einlagen und wird nur dann berücksichtigt, wenn das Vermögen des Darlehensnehmers ausreicht, alle Gläubiger*innen mit höherem Rang zuerst zu befriedigen.

    Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet zudem, dass die entsprechenden Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer dann nicht geltend gemacht werden dürfen, wenn durch die Befriedigung dieser Forderungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbei geführt würde („qualifizierter Rangrücktritt“).

    Warum leihen sich Projektentwickler das Geld nicht einfach von einer Bank?

    Nach einer Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien von Banken sind Vollfinanzierungen für Immobilienprojekte selten geworden. Auch bei Projekten mit sehr guten Aussichten muss ein Entwickler oft bis zu 30 % Eigenmittel einbringen.

    Finanziert der Entwickler diesen Anteil komplett mit Eigenkapital, muss er möglicherweise auf Chancen verzichten, die der Markt aktuell bietet. Ihm fehlt liquides Kapital, mit der er weitere Grundstücke kaufen oder Projekte anstoßen kann.

    Deshalb greifen zahlreiche Entwickler auf sogenannte „Mezzanine-Darlehen“ von Drittparteien wie bspw. Crowdinvesting-Plattformen zurück. Im Liquidations- oder Insolvenzfall treten diese Darlehen hinter die Forderungen der Bank zurück und werden deshalb als Eigenmittel akzeptiert. Ein Projektentwickler kann sie also nutzen, um die Eigenmittelbasis eines Projekts zu ergänzen oder um vorhandene Eigenmittel aus einem Projekt herauszufinanzieren.

    Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

    Mit Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages mit qualifiziertem Rangrücktritt verpflichten Sie sich, Ihre gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus diesem Darlehensvertrag gegenüber dem Darlehensnehmer dann nicht geltend zu machen, wenn dies zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers führen würde.

    Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers treten Ihre Forderungen aus diesem Darlehensvertrag gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Forderungen aller jeweiligen übrigen Gläubiger*innen des Darlehensnehmers zurück.

    Ihre Forderungen dürfen nur aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigen freien Vermögen des Darlehensnehmers beglichen werden, das nach Befriedigung aller übrigen, Ihnen vorrangiger Gläubiger*innen verbleibt. Nachrangdarlehen werden zur Finanzierungsform von „Mezzanine-Kapital“ gezählt.

    Werde ich Miteigentümer*in der finanzierten Immobilie?

    Nein, als Investor*in finanzieren Sie beim Crowdinvesting einen Teil der Entwicklungskosten für ein Immobilienprojekt und sind damit Darlehensgeber*in. Sie erwerben kein Eigentum an der jeweiligen Immobilie und erhalten keine entsprechenden Mitspracherechte.

    Fallen beim Crowdinvesting Gebühren an?

    Die Nutzung von zinsbaustein.de für Crowdinvesting ist kostenfrei. Bei einem Crowd-Investment wird Ihr Anlagebetrag zur Gänze verzinst.

    Wer sind die Beteiligten beim Crowdinvesting?

    Die Art des gewährten Darlehens entscheidet über die Vertragspartner.

    Grundsätzlich gilt: Über die Plattform zinsbaustein.de werden Informationen zu Immobilienprojekten als Beteiligungsangebot im Rahmen einer Finanzierung zur Verfügung gestellt.

    • Beim Nachrangdarlehen: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages zwischen der Zinsbaustein GmbH und dem Projektentwickler. Die Zinsbaustein GmbH prüft das Projekt, holt die erforderliche Genehmigung der BaFin bei Crowd-Platzierungen ein und vermittelt den Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen den Anleger*innen und dem Projektentwickler.

      Anleger*innen schließen für die Nutzung der Plattform mit zinsbaustein.de einen Nutzungsvertrag. Dieser ist Voraussetzung, um eine Investition über die Plattform umzusetzen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den AGB.

    • Forderungsankauf: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Finanzierungs­vermittlungs­vertrages mit dem Projektentwickler. In einem ersten Schritt wird dem Projektentwickler ein Bankdarlehen vermittelt. Dieses Darlehen wird über eine sog. Fronting-Bank zur Verfügung gestellt. Die Forderung aus dem Darlehen erwirbt die ZBS Investment GmbH & Co. KG im Rahmen eines Vertrags über den Ankauf von Forderungen. Dieser Vertrag schließt die Übertragung von Nebenabreden z. B. auch zu Sicherheiten und Pflichten des Darlehensnehmers ein. Die ZBS Investment GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochter der Zinsbaustein GmbH.

      Anleger*innen erwerben Teilkreditforderungen aus der (Bank-)Forderung, welche sich an die Objektgesellschaft, in welcher das Immobilienprojekt entwickelt wird, richtet. zinsbaustein.de stellt auch hier die Plattform für den Erwerb der Teilkreditforderungen sowie Projektinformationen bereit.

      Über die Nutzung der Plattform schließen Sie mit zinsbaustein.de einen Nutzungsvertrag. Dieser ist Voraussetzung, um über die Plattform investieren zu können. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den AGB.