Crowdinvesting
Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren
- 500 € bis 25.000 € Investition
- 12 bis 36 Monate Laufzeit
- ab 5,00 % Zinsen p.a.
Anmelden und kein Projekt mehr verpassen
Marketingmitteilung
Häufige Fragen & Antworten
Fragen zum Immobilien-Crowdinvesting
Wählen Sie Ihr Thema:
- ECSP (Allgemein)
Anlegereinstufung
Kenntnisprüfung & Verlusttragfähigkeit - Anlagechancen
Club Deals
Immobilien-Crowdinvesting
Alternative Investmentfonds (AIFs) - Ihre Investition
Chancen & Risiken
Investitionsprozess
Rahmenbedingungen
Steuerliche Fragen
Zahlung & Rückzahlung - zinsbaustein.de Unternehmen
Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, beschreibt eine Finanzierungsform, bei der die Darlehenssumme von einer Mehrzahl an Darlehensgebern mehrheitlich auf Internetplattformen eingesammelt wird. Die einzelnen Investitionen sind hinsichtlich der Konditionen vollkommen identisch ausgestaltet. Da Sie bei zinsbaustein.de Zinsen erzielen, spricht man von „Crowdinvesting“.
„Mezzanine-Kapital“ ist ein Sammelbegriff, unter dem verschiedene Finanzierungsinstrumente zusammengefasst werden.
Sie werden durch die Eigenschaft der „Nachrangigkeit“ von Banken als Eigenmittel anerkannt und können als Eigenkapitalersatz verwendet werden, wenn für ein Projektentwicklungsdarlehen eine bestimmte Eigenmittelquote gefordert wird.
Mezzanine-Kapital kann u. a. in Form von Nachrangdarlehen, Genussscheinen, Stillen Beteiligungen, Options- oder Wandelanleihen vergeben werden. Es wird wie Fremdkapital immer befristet zur Verfügung gestellt.
Bei einem Nachrangdarlehen werden im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers die Forderungen der Investoren*innen ähnlich wie Eigenkapital behandelt und fallen daher hinter die Forderungen aller jeweiligen übrigen Gläubiger*innen des Darlehensnehmers zurück („Nachrangklausel“).
Eine nachrangige Forderung wird erst dann aus der Insolvenzmasse bedient, wenn alle anderen Gläubiger*innen des Darlehensnehmers befriedigt wurden. Die nachrangige Forderung ist sodann vor- oder gleichrangig mit den Ansprüchen der Gesellschafter*innen auf Rückgewähr ihrer Einlagen und wird nur dann berücksichtigt, wenn das Vermögen des Darlehensnehmers ausreicht, alle Gläubiger*innen mit höherem Rang zuerst zu befriedigen.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet zudem, dass die entsprechenden Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer dann nicht geltend gemacht werden dürfen, wenn durch die Befriedigung dieser Forderungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbei geführt würde („qualifizierter Rangrücktritt“).
Nach einer Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien von Banken sind Vollfinanzierungen für Immobilienprojekte selten geworden. Auch bei Projekten mit sehr guten Aussichten muss ein Entwickler oft bis zu 30 % Eigenmittel einbringen.
Finanziert der Entwickler diesen Anteil komplett mit Eigenkapital, muss er möglicherweise auf Chancen verzichten, die der Markt aktuell bietet. Ihm fehlt liquides Kapital, mit der er weitere Grundstücke kaufen oder Projekte anstoßen kann.
Deshalb greifen zahlreiche Entwickler auf sogenannte „Mezzanine-Darlehen“ von Drittparteien wie bspw. Crowdinvesting-Plattformen zurück. Im Liquidations- oder Insolvenzfall treten diese Darlehen hinter die Forderungen der Bank zurück und werden deshalb als Eigenmittel akzeptiert. Ein Projektentwickler kann sie also nutzen, um die Eigenmittelbasis eines Projekts zu ergänzen oder um vorhandene Eigenmittel aus einem Projekt herauszufinanzieren.
Mit Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages mit qualifiziertem Rangrücktritt verpflichten Sie sich, Ihre gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus diesem Darlehensvertrag gegenüber dem Darlehensnehmer dann nicht geltend zu machen, wenn dies zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Darlehensnehmers führen würde.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers treten Ihre Forderungen aus diesem Darlehensvertrag gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Forderungen aller jeweiligen übrigen Gläubiger*innen des Darlehensnehmers zurück.
Ihre Forderungen dürfen nur aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigen freien Vermögen des Darlehensnehmers beglichen werden, das nach Befriedigung aller übrigen, Ihnen vorrangiger Gläubiger*innen verbleibt. Nachrangdarlehen werden zur Finanzierungsform von „Mezzanine-Kapital“ gezählt.
Die Art des gewährten Darlehens entscheidet über
Die Art des gewährten Darlehens entscheidet über die Vertragspartner.
Grundsätzlich gilt: Über die Plattform zinsbaustein.de werden Informationen zu Immobilienprojekten als Beteiligungsangebot im Rahmen einer Finanzierung zur Verfügung gestellt.
- Kredite i.S.d. Art. 2 Abs. 1 lit. b) ECSP-VO: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages zwischen der Zinsbaustein GmbH und dem Projektentwickler. Die Zinsbaustein GmbH analysiert das Projekt und ermöglicht als vermittelnde Plattform die Investition in die Anlage. Der Projektentwickler erhält die gebündelten Kredite der Anleger*innen über unsere Zahlungstreuhänderin, die Secupay AG, über die auch die Rück- und Zinszahlung abgewickelt wird.
- Nachrangdarlehen: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages zwischen der Zinsbaustein GmbH und dem Projektentwickler. Die Zinsbaustein GmbH analysiert das Projekt und vermittelt den Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen den Anleger*innen und dem Projektentwickler.
- Forderungsankauf: Den Service rund um die Aufbereitung der vom Projektentwickler zur Verfügung gestellten Daten übernimmt die Zinsbaustein GmbH im Rahmen eines Finanzierungsvermittlungsvertrages mit dem Projektentwickler. In einem ersten Schritt wird dem Projektentwickler ein Bankdarlehen vermittelt. Dieses Darlehen wird über eine sog. Fronting-Bank zur Verfügung gestellt. Die Forderung aus dem Darlehen erwirbt die ZBS Investment GmbH & Co. KG im Rahmen eines Vertrags über den Ankauf von Forderungen. Dieser Vertrag schließt die Übertragung von Nebenabreden z. B. auch zu Sicherheiten und Pflichten des Darlehensnehmers ein. Die ZBS Investment GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochter der Zinsbaustein GmbH. Anleger*innen erwerben Teilkreditforderungen aus der (Bank-)Forderung, welche sich an die Objektgesellschaft, in welcher das Immobilienprojekt entwickelt wird, richtet. zinsbaustein.de stellt auch hier die Plattform für den Erwerb der Teilkreditforderungen sowie Projektinformationen bereit.
Über die Nutzung der Plattform schließen Sie mit zinsbaustein.de einen Nutzungsvertrag. Dieser ist Voraussetzung, um über die Plattform investieren zu können. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den AGB.