Crowdinvesting
Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren
- 500 € bis 25.000 € Investition
- 12 bis 36 Monate Laufzeit
- ab 5,00 % Zinsen p.a.
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Marketingmitteilung
Häufige Fragen & Antworten
Fragen zur Anlegereinstufung
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Nein, die Anlegereinstufung muss nicht durchgeführt werden, um eine Investition bei zinsbaustein.de tätigen zu können.
Sollten Sie die Einstufung nicht durchführen, werden Sie wie ein „nicht kundiger Anleger“ behandelt und durchlaufen für jede Ihrer Investitionen die entsprechende, umfangreichere Investitionsstrecke.
Basierend auf Ihren Angaben zur Kenntnisprüfung und der Verlusttragfähigkeitsimulation kann auch Ihre maximale Anlagesumme begrenzt werden.
Bei der Einstufung als „kundiger Anleger“ können Sie die entsprechende Investitionsstrecke nutzen. Diese ist für Sie komfortabler. So fallen beispielsweise die verpflichtende Simulation Ihrer Verlusttragfähigkeit und die Kenntnisprüfung weg. Außerdem bestehen für kundige Anleger keine gesetzlichen Anlagegrenzen.
Die Anlegereinstufung ist im Kundenprofil aufrufbar. Dort werden drei Kriterien abgefragt:
- Ihre finanzielle Situation
- Ihr aktueller, bzw. früherer Beruf
- Die Anzahl von Ihnen getätigter Geschäfte
Mindestens zwei dieser Kriterien müssen entsprechend der Gesetzgebung erfüllt sein, um als „kundiger Anleger“ eingestuft zu werden. Die Regulatorik ist öffentlich im Gesetz (ECSP-VO Anhang II, I. Einstufungskriterien) einsehbar.
Die Anlegereinstufung für Hauptinvestoren hat keine Auswirkungen auf die Anlegereinstufung des Sub-Investors/der weiteren Investorenprofile. Es ist nicht notwendig, eine Anlegereinstufung für Sub-Investoren durchzuführen, sie kann jedoch vorgenommen werden. In diesem Fall wird die Investitionsstrecke je nach Einstufung des Sub-Investors ausgespielt.