Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Marketingmitteilung

Häufige Fragen & Antworten

Fragen zur Anlegereinstufung

    Muss ich die Anlegereinstufung durchführen?

    Nein, die Anlegereinstufung muss nicht durchgeführt werden, um eine Investition bei zinsbaustein.de tätigen zu können.

    Sollten Sie die Einstufung nicht durchführen, werden Sie wie ein „nicht kundiger Anleger“ behandelt und durchlaufen für jede Ihrer Investitionen die entsprechende, umfangreichere Investitionsstrecke.

    Basierend auf Ihren Angaben zur Kenntnisprüfung und der Verlusttragfähigkeitsimulation kann auch Ihre maximale Anlagesumme begrenzt werden.

    Welche Vorteile habe ich von der Einstufung

    Bei der Einstufung als „kundiger Anleger“ können Sie die entsprechende Investitionsstrecke nutzen. Diese ist für Sie komfortabler. So fallen beispielsweise die verpflichtende Simulation Ihrer Verlusttragfähigkeit und die Kenntnisprüfung weg. Außerdem bestehen für kundige Anleger keine gesetzlichen Anlagegrenzen.

    Nach welchen Kriterien wird die Anlegereinstufung vorgenommen?

    Die Anlegereinstufung ist im Kundenprofil aufrufbar. Dort werden drei Kriterien abgefragt:

    1. Ihre finanzielle Situation
    2. Ihr aktueller, bzw. früherer Beruf
    3. Die Anzahl von Ihnen getätigter Geschäfte

    Mindestens zwei dieser Kriterien müssen entsprechend der Gesetzgebung erfüllt sein, um als „kundiger Anleger“ eingestuft zu werden. Die Regulatorik ist öffentlich im Gesetz (ECSP-VO Anhang II, I. Einstufungskriterien) einsehbar. 

    Kann ich meine Angaben in der Anlegereinstufung später nochmal ändern?

    Ja. Ihre Angaben in der Anlegereinstufung können Sie jederzeit selbstständig in Ihrem Kundenprofil anpassen.

    Muss ich für meine Sub-Investoren auch eine Anlegereinstufung durchführen?

    Die Anlegereinstufung für Hauptinvestoren hat keine Auswirkungen auf die Anlegereinstufung des Sub-Investors/der weiteren Investorenprofile. Es ist nicht notwendig, eine Anlegereinstufung für Sub-Investoren durchzuführen, sie kann jedoch vorgenommen werden. In diesem Fall wird die Investitionsstrecke je nach Einstufung des Sub-Investors ausgespielt.

    Was ist eine „berufliche Position im Finanzsektor“?

    Mit einer „beruflichen Position im Finanzsektor“ sind beispielsweise Berufe wie: Investment Banker*in, Bankkaufmann/Bankkauffrau, Finanzwirt*in, Steuerberater*in und Wirtschaftsprüfer*in gemeint. 

    Wieso ist die Einstufung eines „kundigen Anlegers“ nur für zwei Jahre gültig?

    Aufgrund des Anlegerschutzes ist der Zeitraum von zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben, um etwaige Veränderungen in den persönlichen Umständen, z. B. in Vermögen und Gehalt zu berücksichtigen.