Crowdinvesting

Ab 500 € in Immobilienprojekte mit kurzen Laufzeiten investieren

  • 500 € bis 25.000 € Investition
  • 12 bis 36 Monate Laufzeit
  • ab 5,00 % Zinsen p.a.

Marketingmitteilung

Häufige Fragen & Antworten

Fragen zur Kenntnisprüfung & Verlusttragfähigkeit

    Was ist der Unterschied zwischen der Anlegereinstufung und der Kenntnisprüfung?

    Die Anlegereinstufung dient der Kategorisierung als kundiger oder nicht kundiger Anleger. Ein kundiger Anleger ist ein Anleger, der sich mit einer Anlage an den Kapitalmärkten verbundenen Risiken bewusst ist und über ausreichende Mittel verfügt, um diese Risiken zu übernehmen, ohne sich unverhältnismäßigen finanziellen Konsequenzen auszusetzen. Kundige Anleger können als solche eingestuft werden, wenn sie die Einstufungskriterien erfüllen.

    Die Kenntnisprüfung muss nur von nicht kundigen Anlegern durchgeführt werden und dient dazu, sicherzustellen, dass potentielle nicht kundige Anleger das Ausmaß der mit Schwarmfinanzierungsanlagen verbundenen Risiken verstehen. Dieses Bewusstsein wird durch die Kenntnisprüfung überprüft.

    Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten potentielle nicht kundige Anleger, sofern dies der Fall ist, ausdrücklich warnen, falls die angebotenen Dienstleistungen für sie ungeeignet sein könnten.

    Wer muss eine Kenntnisprüfung und Verlusttragfähigkeit durchführen?

    Alle Anleger*innen, die durch die Anlegereinstufung als nicht kundig eingestuft wurden, können die Kenntnisprüfung und müssen die Simulation der Verlusttragfähigkeit durchführen. 

    Die Kenntnisprüfung kann übersprungen werden.

    Muss ich die Verlusttragfähigkeit ausfüllen?

    „Nicht kundige Anleger“ müssen die Verlusttragfähigkeit aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Anlegerschutz ausfüllen. Allerdings muss das Ergebnis nicht an zinsbaustein.de übermittelt werden.

    Wieso muss die Simulation der Verlusttragfähigkeit ausgefüllt werden, wenn sie nicht übermittelt werden muss?

    Gemäß der ECSP-VO sind wir dazu verpflichtet, dass der Kunde/die Kundin das Ergebnis der Verlusttragfähigkeit simuliert. Das Ergebnis muss jedoch nicht an die Zinsbaustein GmbH übermittelt werden. Sollten Sie es dennoch übermitteln, wird es von zinsbaustein.de gespeichert.

     

    Das Ergebnis wird für zwei Dinge verwendet verwendet:

    1. Im Rahmen der Bewertung der Kenntnisprüfung, 2. Zur Einschätzung, ob eine Anlage in dem gewünschten Betrag für die Anleger*in geeignet ist.

    Was passiert, wenn ich bei der Kenntnisprüfung den Warnhinweis nicht bestätige?

    Die Kenntnisprüfung kann übersprungen werden. Allerdings ist die Zurkenntnisnahme des Warnhinweises obligatorisch für die Investition über zinsbaustein.de.

    Was sagt die Verlusttragfähigkeit aus?

    Die Definition der Verlusttragfähigkeit ergibt sich aus dem Gesetz und beträgt 10 % des Reinvermögens. 

    Dieses wird folgendermaßen berechnet: 

    Reinvermögen = Vermögen + Einkommen - Verpflichtungen.